Deutscher Bund 1815: Unterschied zwischen den Versionen
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<center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center> | <center> '''Hauptstadt: Frankfurt am Main'''</center> | ||
<center> '''Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet''' </center> | <center> '''Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet''' </center> | ||
| + | <center> '''Truppen aus Staaten des Deutschen Bundes schlagen gemeinsam mit niederländischen und britischen Truppen Napoléon endgültig''' </center> | ||
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| <center>'''[[Chronik 06.1815|08.06.1815]]'''</center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / [[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 06.1815|08.06.1815]]'''</center> || '''[[Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland]] / [[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. <br> | Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. <br> | ||
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| + | '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|25px]] [[Königreich Preußen]]''' <br> | ||
| + | Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen. <br> | ||
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| − | | <center>'''[[Chronik 06.1815|09.06.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|25px]] [[Kaisertum Österreich]] / [[Datei:Lombardo-Venetien.gif|25px]] [[Königreich Lombardo-Venetien]]''' <br> | + | | <center>'''[[Chronik 06.1815|09.06.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|25px]] [[Kaisertum Österreich]] / [[Datei:Lombardo-Venetien.gif|25px]] [[Königreich Lombardo-Venetien]] / [[Datei:Preußen 1701-1818.gif|25px]] [[Königreich Preußen]] / [[Datei:Schweden 1569-1844.gif|25px]] [[Königreich Schweden]] ([[Schwedisch-Pommern]]) / [[Datei:Dänemark.gif|25px]] [[Königreich Dänemark]] / [[Datei:Norwegen 1814-1821.gif|25px]] [[Königreich Norwegen]] / [[Datei:Großbritannien.gif|25px]] [[Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland]] / [[Datei:Helgoland 1814-1890.gif|25px]] [[Britische Verwaltung von Helgoland]] / [[Datei:Spanien 1785-1873.gif|25px]] [[ |
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| + | Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte in Norditalien das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, dessen König in Personalunion der jeweilige Kaiser von Österreich wird. Es folgt auf das napoleonische Königreich Italien, dessen Gesetze fortgelten. Hauptstädte des neuen Königreiches werden Mailand und Venedig, die Währung ist der Thaler (Konventionstaler), der den Wert von 2 Österreichischen Gulden hat. Amtssprache sind Italienisch und Deutsch. Die weiteren Ergebnisse des "Wiener Kongresses" sind: <br> | ||
| + | * Schwedisch Pommern fällt an Preußen. Die Besetzung Pommerns soll in den nächsten Monaten erfolgen. | ||
| + | * Die Stadt Naklo im bisherigen Herzogtum Warschau wird als Teil des autonomen Großherzogtums Posen wieder an Preußen angegliedert. Die Stadt gehört nun zum Regierungsbezirk Bydgosczc (Bromberg). | ||
| + | * Danzig wird wieder in Preußen eingegliedert und Hauptstadt der Provinz Westpreußen. | ||
| + | * Dänemark muss Norwegen an Schweden abtreten. Ende der dänisch-norwegischen Personalunion. | ||
| + | * Das preußische Herzogtum Lauenburg wird an Dänemark abgetreten; zugleich wird König Christian VII. von Dänemark für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg Mitglied des Deutschen Bundes. Das mit Holstein verbundene Schleswig bleibt außerhalb des Deutschen Bundes. | ||
| + | * Grönland, Island, die Färöer-Inseln und Dänisch-Westindien verbleiben bei Dänemark. | ||
| + | * Dänemark muss Helgoland an Großbritannien abgeben. | ||
| + | * Spanien und Portugal geben eine Absichtserklärung ab, dass sie auf den Sklavenhandel verzichten wollen. | ||
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| <center>'''[[Chronik 06.1815|10.06.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 06.1815|10.06.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
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''' Artikel IV, V & IX ''' | ''' Artikel IV, V & IX ''' | ||
| − | Einziges Bundesorgan ist die Bundesversammlung – auch Bundestag genannt – mit dem Tagungsort Frankfurt am Main. Zuständig für die Bundesangelegenheiten im Allgemeinen ist der "Engere Rat", in dem elf größere Staaten jeweils eine Stimme und die übrigen insgesamt sechs haben. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der österreichische Vertreter, weil Österreich die Präsidialmacht des Bundes ist. <br> | + | Einziges Bundesorgan ist die Bundesversammlung – auch Bundestag genannt – mit dem Tagungsort Frankfurt am Main. Zuständig für die Bundesangelegenheiten im Allgemeinen ist der "Engere Rat", in dem elf größere Staaten jeweils eine Stimme und die übrigen insgesamt sechs haben. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der österreichische Vertreter, weil Österreich die Präsidialmacht des Bundes ist. Österreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen, und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Beratung zu übergeben. <br> |
* '''Stimmenverteilung im Engeren Rat:'''<br> | * '''Stimmenverteilung im Engeren Rat:'''<br> | ||
'''1.''' [[Kaisertum Österreich]] – ''1 Stimme'' <br> | '''1.''' [[Kaisertum Österreich]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
'''2.''' [[Königreich Preußen]] – ''1 Stimme'' <br> | '''2.''' [[Königreich Preußen]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
| − | '''3.''' [[Königreich Bayern]] – ''1 Stimme'' <br> | + | '''3.''' [[Königreich Bayern|Königreich Baiern]] – ''1 Stimme'' <br> |
'''4.''' [[Königreich Sachsen]] – ''1 Stimme'' <br> | '''4.''' [[Königreich Sachsen]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
'''5.''' [[Königreich Hannover]] – ''1 Stimme'' <br> | '''5.''' [[Königreich Hannover]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
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'''16.''' [[Fürstentum Hohenzollern-Hechingen]], [[Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen]], [[Fürstentum Liechtenstein]], [[Fürstentum Reuß jüngere Linie]], [[Fürstentum Schaumburg-Lippe]], [[Fürstentum Lippe-Detmold]] und [[Fürstentum Waldeck]] – ''1 Stimme'' <br> | '''16.''' [[Fürstentum Hohenzollern-Hechingen]], [[Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen]], [[Fürstentum Liechtenstein]], [[Fürstentum Reuß jüngere Linie]], [[Fürstentum Schaumburg-Lippe]], [[Fürstentum Lippe-Detmold]] und [[Fürstentum Waldeck]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
'''17.''' Die freien Städte: [[Freie und Hansestadt Lübeck]], [[Freie Stadt Frankfurt]], [[Freie Hansestadt Bremen]] und [[Freie Stadt Hamburg]] – ''1 Stimme''. <br> | '''17.''' Die freien Städte: [[Freie und Hansestadt Lübeck]], [[Freie Stadt Frankfurt]], [[Freie Hansestadt Bremen]] und [[Freie Stadt Hamburg]] – ''1 Stimme''. <br> | ||
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''' Artikel VI & VII ''' | ''' Artikel VI & VII ''' | ||
| − | + | Wo es auf Abschaffung und Änderung von Grundgesetzen des Bundes, oder auf Beschlüsse, welche die Bundesakte selbst betreffen, auf organische Bundeseinrichtungen oder gemeinnützige Anordnung sonstiger Art ankommt, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum, in welchem jedes Bundesglied eine Stimme für sich führt, wobei jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Größe der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Verteilung der Stimmen verabredet ist: <br> | |
* '''Stimmenverteilung im Plenum:''' <br> | * '''Stimmenverteilung im Plenum:''' <br> | ||
'''1.''' [[Kaisertum Österreich]] – ''4 Stimmen'' <br> | '''1.''' [[Kaisertum Österreich]] – ''4 Stimmen'' <br> | ||
'''2.''' [[Königreich Preußen]] – ''4 Stimmen'' <br> | '''2.''' [[Königreich Preußen]] – ''4 Stimmen'' <br> | ||
'''3.''' [[Königreich Sachsen]] – ''4 Stimmen'' <br> | '''3.''' [[Königreich Sachsen]] – ''4 Stimmen'' <br> | ||
| − | '''4.''' [[Königreich Bayern]] – ''4 Stimmen'' <br> | + | '''4.''' [[Königreich Bayern|Königreich Baiern]] – ''4 Stimmen'' <br> |
'''5.''' [[Königreich Hannover]] – ''4 Stimmen'' <br> | '''5.''' [[Königreich Hannover]] – ''4 Stimmen'' <br> | ||
'''6.''' [[Königreich Württemberg]] – ''4 Stimmen'' <br> | '''6.''' [[Königreich Württemberg]] – ''4 Stimmen'' <br> | ||
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'''38.''' [[Freie Stadt Hamburg]] – ''1 Stimme'' <br> | '''38.''' [[Freie Stadt Hamburg]] – ''1 Stimme'' <br> | ||
: Anders als ursprünglich von ihnen beabsichtigt, können die Großmächte Österreich und Preußen die Mittel- und Kleinstaaten nicht vollständig majorisieren: Im Engeren Rat haben selbst die sechs größeren Staaten nur 6 von 17 Stimmen, im Plenum, wo für Entscheidungen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, nur 24 von 69. Rein formal vermeidet damit die Konstruktion des Deutschen Bundes jede hegemoniale Vormachtstellung. <br> | : Anders als ursprünglich von ihnen beabsichtigt, können die Großmächte Österreich und Preußen die Mittel- und Kleinstaaten nicht vollständig majorisieren: Im Engeren Rat haben selbst die sechs größeren Staaten nur 6 von 17 Stimmen, im Plenum, wo für Entscheidungen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, nur 24 von 69. Rein formal vermeidet damit die Konstruktion des Deutschen Bundes jede hegemoniale Vormachtstellung. <br> | ||
| + | Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. <br> | ||
''' Artikel XI ''' <br> | ''' Artikel XI ''' <br> | ||
Alle Mitglieder des Bundes versichern, sowohl ganz Deutschland als auch jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen und garantieren sich gegenseitig ihre sämtlichen zum Deutschen Bund gehörenden Besitzungen zu. Bei einem einmal erklärten Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen oder Waffenstillstand und Frieden schließen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art; verpflichten sich jedoch in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wären. Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben. <br> | Alle Mitglieder des Bundes versichern, sowohl ganz Deutschland als auch jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen und garantieren sich gegenseitig ihre sämtlichen zum Deutschen Bund gehörenden Besitzungen zu. Bei einem einmal erklärten Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen oder Waffenstillstand und Frieden schließen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art; verpflichten sich jedoch in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wären. Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben. <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 07.1815|12.07.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 07.1815|12.07.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. <br> | Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 09.1815|25.09.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Schweiz 1803-1848.gif|25px]] [[Schweizerische Eidgenossenschaft]]''' <br> | ||
| + | Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später '''Basler Mission''') wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 10.1815|05.10.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 10.1815|05.10.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. <br> | Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 10.1815|23.10.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Preußen 1701-1818.gif|25px]] [[Königreich Preußen]] / [[Datei:Schweden 1569-1844.gif|25px]] [[Schwedisch-Pommern]]''' <br> | ||
| + | Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 11.1815|06.11.1815]]'''</center> || [[Datei:Polytechnisches Institut Wien.jpg|thumb|Das k.k.polytechnische Institut am Karlsplatz in Wien]]'''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|25px]] [[Kaisertum Österreich]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 11.1815|06.11.1815]]'''</center> || [[Datei:Polytechnisches Institut Wien.jpg|thumb|Das k.k.polytechnische Institut am Karlsplatz in Wien]]'''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]] / [[Datei:Österreich 1804-1869.gif|25px]] [[Kaisertum Österreich]]''' <br> | ||
In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | In Wien wird das '''k. k. Polytechnische Institut''', die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. <br> | ||
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| + | '''20. November 1815 ''' <br> | ||
| + | '''Deutscher Bund (Königreich Preußen) / Kaiserreich Österreich / Russisches Kaiserreich / Königreich Frankreich / Schweizerische Eidgenossenschaft''' <br> | ||
| + | Der zweite Pariser Vertrag wird von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Frankreich erhält hierbei die Grenzen von 1790 (ohne Saarlouis, Landau und Savoyen). Außerdem werden Frankreich erhebliche Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Die Schweiz erhält durch den Zweiten Pariser Frieden neben der Schleifung der französischen Grenzfestung Hüningen die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangt. Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 werden bestätigt. Am selben Tag wird auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz neuerlich unterzeichnet. Außerdem wird die Neutralität der Schweiz allgemein anerkannt. <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 12.1815|16.12.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 12.1815|16.12.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. <br> | Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. <br> | ||
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| + | In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate ''Meeresstille und glückliche Fahrt'', die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium ''Christus am Ölberge''. | ||
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| <center>'''[[Chronik 12.1815|31.12.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 12.1815|31.12.1815]]'''</center> || '''[[Datei:Deutschland.gif|25px]] [[Deutscher Bund]]''' <br> | ||
Version vom 7. August 2016, 08:25 Uhr
DEUTSCHER BUND
Chronik des Zeitraums vom 8. Juni bis zum 31. Dezember 1815
| Hauptseite | ||
| Jahres-Chroniken | ||
| Länderchroniken | ||
| frühere Chroniken Deutschlands | |||||||||||||||||||||||||
| Chronik des Heiligen Römischen Reiches des Jahres ... 1805 - 1806 | |||||||||||||||||||||||||
| Chronik des Rheinbundes des Jahres ... 1806 - 1807 - 1808 - 1809 - 1810 - 1811 - 1812 - 1812 - 1812 - 1813 | |||||||||||||||||||||||||
| Chronik des Zentralen Verwaltungsrates für Deutschland des Jahres ... 1813 - 1814 - 1815 | |||||||||||||||||||||||||
| Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Während des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund, ein Staatenbund ohne ein gemeinsames Staatsoberhaupt, gegründet. Die Deutsche Bundesakte ist ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. In den Artikeln 53 bis 63 ist sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte.
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Die Bevollmächtigten von 39 deutschen Staaten unterzeichnen die Bundesakte zur Gründung des Deutschen Bundes. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschließen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. Das Herzogtum Luxemburg wird zu einem Großherzogtum, das von der niederländischen Regierung im Deutschen Bund vertreten wird. Dem Königreich Dänemark wird das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. Folgende Inhalte werden vereinbart (Auszüge):
Artikel II
Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
1. Kaisertum Österreich – 1 Stimme
1. Kaisertum Österreich – 4 Stimmen
Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen. | |||||||||||||||||||||||||
Die bestehenden Landsmannschaften der Burschen (ein anderes Wort für "Studentenverbindungen") namens Thuringia, Vandalia, Franconia, Saxonia und Curonia lösen sich auf und gründen im Gasthaus "Grüne Tanne" in Wenigenjena die Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde der "Jenaischen Burschenschaft", die als "Urburschenschaft" gilt und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Zeichen der angestrebten Einheit eines demokratisierten Deutschen Bundes führt, heißt es:
Die Burschenschaft versteht sich als studentische Reformbewegung und wird daher von der Universität unterstützt. Vor allem das Schikanieren von jüngeren Studenten (Pennalismus) und das Duellwesen sind in den Landsmannschaften weit verbreitet. In der Jenaer Verfassungsurkunde wird ausführlich das Zusammenleben innerhalb der Burschenschaft beschrieben und das Austragen von Mensuren strengen Regeln unterworfen. Als Zeichen der Auflösung senken die Landsmannschaften ihre Fahnen. Aus der Mitte der anwesenden 143 Stifter werden die Amtsträger gewählt: Neun Vorsteher und 21 Ausschussmitglieder. Damit ist die Burschenschaft ins Leben gerufen. Zum ersten Sprecher wird Carl Horn berufen, der letzte Senior der Landsmannschaft Vandalia Jena. Im Gegensatz zur späteren Entwicklung kann an der Universität Jena das Ideal, alle Studenten einer Universität zu umfassen, zumindest am Anfang noch zu einem gewissen Teil durchgesetzt werden. So gehören der „Urburschenschaft“ insgesamt 859 aktive Studenten an, also rund 60 Prozent aller Jenaer Studenten, die zwischen dem Sommersemester 1815 und dem Wintersemester 1819/20 in Jena studieren. Einen solchen Abdeckungsgrad wird später keine Burschenschaft oder irgendeine andere Art von Verbindung mehr erreichen können. Protagonisten dieser Bewegung sind Friedrich Ludwig Jahn, Ernst Moritz Arndt, Johann Gottlieb Fichte und Jakob Friedrich Fries. Ein Vordenker dieser Bewegung war der Jenaer Historiker Heinrich Luden. Sowohl die Burschenschaften wie auch die an vielen Orten durchgesetzte Pressefreiheit werden den Kampf um die nationale Einheit maßgeblich beeinflussen. | |||||||||||||||||||||||||
Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete. | |||||||||||||||||||||||||
| Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. (als früherer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war seine Bezeichnung Franz II.) wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. | |||||||||||||||||||||||||
Mit dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland richtet die Nationalversammlung eine provisorische Regierung ein, die "Provisorische Zentralgewalt". | |||||||||||||||||||||||||
Der Bundestag beschließt, seine Befugnisse der am 28. Juni geschaffenen Zentralgewalt zu übertragen und seine Tätigkeit einzustellen. Die Bundesakte tritt damit faktisch außer Kraft. | |||||||||||||||||||||||||
Die Evangelische Missionsgesellschaft Basel (später Basler Mission) wird von Christian Friedrich Spittler und Nikolaus von Brunn als Tochtergesellschaft der Deutschen Christentumsgesellschaft gegründet. Die Basler Mission profitiert vom organisatorischen Talent und den internationalen Kontakten der ansässigen Handelsleute. Im kommenden Jahr sollen die ersten Seminaristen ausgebildet werden, die nach einem mehrjährigen Studium ausgesandt werden sollen. Es ist geplant, diese missionarisch gesinnten Christen zum Beispiel mit der englischen "Church Mission Society" nach Übersee auszusenden. | |||||||||||||||||||||||||
Der kurmainzische Staatsmann und Generalfeldzeugmeister Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried wird zum Präsidialgesandten des Präsidenten des Deutschen Bundes in Frankfurt bestellt. | |||||||||||||||||||||||||
| 25px Königreich Preußen / Infolge des Wiener Kongresses wurde Schwedisch Pommern im Juni Preußen zugesprochen. Heute erfolgt die Übergabe an Preußen. Nach 184 Jahren schwedischer Besetzung ist Pommern wieder deutsch. | |||||||||||||||||||||||||
In Wien wird das k. k. Polytechnische Institut, die heutige Technische Universität Wien, eröffnet. Erster Direktor wird der Architekt Johann Joseph von Prechtl. Bei der Eröffnung ist das Institut noch in den bestehenden Räumen auf dem Baugrund des geplanten Neubaus untergebracht. Drei der ursprünglich geplanten acht Professoren unterrichteten 47 Studierende. Die Übersiedlung in das neue Haus kann erst in drei Jahren erfolgen. Die auf Prechtls Vorschlägen beruhende Verfassung des polytechnischen Institutes umfasst neben der technischen Lehranstalt mit wissenschaftlichem Anspruch ein Konservatorium für Wissenschaft und Künste (Schausammlung) und als dritten Aspekt einen Verein zur Förderung der Nationalindustrie. Den Grundstock für das k. k. National-Fabriks-Produktenkabinett bildet die dem Institut 1815 geschenkte Fabriksproduktensammlung von Kaiser Franz I. 20. November 1815
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Der Präsidialgesandte des Präsidenten des Deutschen Bundes, Franz Joseph Freiherr von Albini auf Dürrenried, muss aufgrund einer schweren Erkrankung sein Amt niederlegen. Seine Aufgabe übernimmt Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. | |||||||||||||||||||||||||
In Wien wird Ludwig van Beethovens Kantate Meeresstille und glückliche Fahrt, die Vertonung zweier Gedichte Johann Wolfgang von Goethes, in einem Benefizkonzert für den Bürgerspitalfond uraufgeführt. Bei diesem Konzert erklingt auch Beethovens Oratorium Christus am Ölberge. | |||||||||||||||||||||||||
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