Königreich Preußen 1815.06

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Die Flagge des Königreichs Preußen seit 1803


KÖNIGREICH PREUSSEN

Chronik des Juni 1815

Hauptstadt: Berlin


Die kaiserlichen französischen Truppen werden bei Waterloo von alliierten Truppen besiegt

Schwedisch-Pommern, Großherzogtum Posen, Danzig und Westphalen werden von Preußen annektiert

Das Königreich Sachsen gerät unter preußische Verwaltung

Deutscher Bund.png


frühere Chroniken Deutschlands
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Chronik des Königreiches Preußen der Jahre ... 1805 / 1806 / 1807 / 1808 / 1809 / 1810 / 1811 / 1812 / 1813
Chronik des Königreiches Preußen 1814 Januar / Februar / März / April / Mai / Juni / Juli / August / September / Oktober / November / Dezember
Chronik des Königreiches Preußen 1815 Januar / Februar / März / April / Mai / Juni / Juli / August / September / Oktober / November / Dezember
05.06.1815
Preußen 1803-1892.png
Königreich Preußen
  • Teile des Königreiches Sachsen geraten unter preußische Verwaltung. Preußischer Generalgouverneur wird Eberhard Friedrich Christoph Ludwig Freiherr von der Recke.
  • In Berlin wird die "Gesellschaft für deutsche Sprache" gegründet.
08.06.1815
Wappen Frankfurt.png Preußen 1803-1892.png
Deutscher Bund / Königreich Preußen

Der 18 Jahre alte zweite Sohn des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Wilhelm, wird in Charlottenburg bei Berlin konfirmiert und am selben Tag zum Major der preußischen Streitkräfte ernannt. Er wird umgehend damit beauftragt, ein Bataillon des 1. Garderegiments von neuem gegen Frankreich zu führen.

09.06.1815
Medaille Wiener Kongress.jpg Wappen Frankfurt.png

Preußen 1803-1892.png
Deutscher Bund / Königreich Preußen

Am letzten Sitzungstag des seit dem 18. September 1814 tagenden "Wiener Kongresses" wird durch die Wiener Kongressakte unterzeichnet. Die für Preußen getroffenen Entscheidungen sind folgende:

  • Schwedisch-Pommern fällt an Preußen. Die Besetzung Pommerns soll in den nächsten Monaten erfolgen.
  • Die Stadt Naklo im bisherigen Herzogtum Warschau wird als Teil des autonomen Großherzogtums Posen wieder an Preußen angegliedert. Die Stadt gehört nun zum Regierungsbezirk Bydgosczc (Bromberg).
  • Das Großherzogtum Posen wird von Preußen annektiert. Zukünftig trägt der König von Preußen auch den Titel "Großherzog von Posen".
  • Danzig wird wieder in Preußen eingegliedert und Hauptstadt der Provinz Westpreußen.
  • Preußen erhält Westphalen und damit das Ruhrgebiet.
  • Das preußische Herzogtum Lauenburg wird an Dänemark abgetreten; zugleich wird König Christian VII. von Dänemark für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg Mitglied des Deutschen Bundes. Das mit Holstein verbundene Schleswig bleibt außerhalb des Deutschen Bundes.
  • Das Gleichgewicht der Großmächte, das bis 1792 existierte, wird wiederhergestellt. Außerdem einigt man sich auf ein einheitliches Diplomaten- und Konsularrecht.

Von Hardenberg unterzeichnet die Wiener Kongress-Akte und die preußische Delegation kehrt nach Preußen zurück, von wo er bald wieder aufbrechen muss, um nach Napoléons endgültiger Niederlage den Zweiten Pariser Frieden zu schließen. Kurzzeitig kommt es in Paris zu einer schweren Autoritätskrise von Hardenbergs gegenüber dem preußischen Militär, die vom König durch die Auflösung des Oberkommandos der preußischen Frankreicharmee beigelegt werden muss.
Das Königreich Preußen erhält im "Engeren Rat" im Deutschen Bund 1 Stimme, im Plenum 4 Stimmen.

Anders als ursprünglich von ihnen beabsichtigt, können die Großmächte Österreich und Preußen die Mittel- und Kleinstaaten nicht vollständig majorisieren: Im Engeren Rat haben selbst die sechs größeren Staaten nur 6 von 17 Stimmen, im Plenum, wo für Entscheidungen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, nur 24 von 69. Rein formal vermeidet damit die Konstruktion des Deutschen Bundes jede hegemoniale Vormachtstellung.

Inwiefern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet ist, wird in der engeren Versammlung durch Stimmenmehrheit entschieden. Die Beschlüsse werden nach der Mehrheit der Stimmen gefasst, jedoch in der Art, dass in der ersten die absolute, in der letzten aber nur eine Dreiviertelmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in der engeren Versammlung steht dem Vorsitzenden die Entscheidung zu. Wo es auf Annahme oder Änderung der Grundgesetze, auf organische Bundeseinrichtungen, einzelne juristische Entscheidungen oder Religionsangelegenheiten ankommt, kann weder in der engeren Versammlung noch im Plenum durch Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugnis, sich auf bis zu vier Monaten zu vertagen.

18.06.1815
Wappen Frankfurt.png Preußen 1803-1892.png

Hannover 1801-1837.png Braunschweig 1235-1814.png

Nassau-Usingen.png Niederlande 1813-1816.png

Großbritannien.png Frankreich.png
Deutscher Bund / Königreich Preußen / Königreich Hannover / Herzogtum Braunschweig / Herzogtum Nassau / Königreich der Vereinigten Niederlande / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Französisches Kaiserreich

Bei Waterloo, 15 Kilometer südlich von Brüssel, findet eine Schlacht zwischen den napoleonischen Truppen auf der einen und den Alliierten aus Großbritannien, den Niederlanden, Hannover, Braunschweig, Nassau und Preußen auf der anderen Seite statt. Befehlshaber der Franzosen ist Napoléon Bonaparte, der Preußen Gebhard von Blücher und der restlichen Armeekorps der Ire Arthur Wellesley, 1st Duke of Wellington. In Deutschland wird diese Schlacht, bei der sich fast 190.000 Männer gegenüberstehen, als "Belle Alliance"-Schlacht eingehen. Die Koalition besiegt die Truppen Napoleons, der 25.000 Tote und Verwundete sowie 7000 Gefangene zu beklagen hat. Auch Preußen meldet 7000 Tote und Verwundete. Die Truppen unter dem Kommando Wellingtons beklagen 15.000 Tote und Verwundete.

20.06.1815
Wappen Frankfurt.png
Der frühere Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) wird der erste Präsident des Deutschen Bundes
Zentraler Verwaltungsrat für Deutschland / Deutscher Bund

Der Zentrale Verwaltungsrat für Deutschland stellt seine Arbeit ein; der österreichische Kaiser Franz I. wird zum Präsidenten des Deutschen Bundes berufen. Die Teilnehmerstaaten versichern sich ausdrücklich, dass der Präsident nicht als ein Staatsoberhaupt anzusehen sei. Der Präsident war von 1792 bis 1806 als Kaiser Franz II. der letzte Keiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1804 begründete er das Kaisertum Österreich. Um dem Hegemoniestreben des französischen Kaisers Napoléon Bonaparte in Mitteleuropa zu begegnen und einem Statusverlust vorzubeugen, nahm er 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an, führte aber bis 1806 den Titel des Erwählten Römischen Kaisers weiter. In der Literatur wird er daher oft "Franz II./I." genannt, zur Unterscheidung von seinem Großvater Franz I. Stephan (1708–1765). Seine Abdankungserklärung vom 6. August 1806, mit der er „die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment“ niederlegte und „die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und die Reichsdienerschaft, ihrer bisherigen Pflichten“ entband, stand unter der Sorge, die Reichskrone könne in französische Hände und seine österreichischen Länder im Reich könnten de jure unter napoleonische Herrschaft gelangen. De facto wurde das Reich, ohnedies nur mehr ein sehr loser Zusammenschluss, durch den 1806 auf Betreiben Napoleons gegründeten Rheinbund gesprengt, dessen Fürsten aus dem Reich austraten.

Preußen 1803-1892.png Russland 1697-1858.png
Königreich Preußen / Russisches Kaiserreich

Der östliche Teil des Südens von Ostpreußen geht in die Verwaltung Russlands über, der westliche Teil wird Part der preußischen Provinz Posen. König Friedrich Wilhelm III. wird heute der Titel ""Großherzog von Posen" verliehen.

21.06.1815
Preußen 1803-1892.png
Königreich Preußen

Der preußische Generalgouverneur in den von Preußen besetzten Gebieten Sachsens, Eberhard Friedrich Christoph Ludwig Freiherr von der Recke, wird durch den Zivilgouverneur Wilhelm Anton von Klewitz ersetzt.

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