Alexander zu Dohna-Schlobitten

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Biografie

FRIEDRICH FERDINAND ALEXANDER GRAF ZU DOHNA-SCHLOBITTEN

* 29. März 1771 auf Schloss Finckenstein (Westpreußen), † 31. März 1831 in Königsberg

Friedrich Ferdinand Alexander zu Dohna-Schlobitten
  • Preußischer Staatsminister des Innern
  • Zivilgouverneuer für Preußen östlich der Weichsel
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29.03.1771 - Friedrich Ferdinand Alexander zu Dohna-Schlobitten wird als Sohn des Friedrich Alexander zu Dohna-Schlobitten (* 1741) und dessen Ehefrau Gräfin Luise Amalie Caroline Finck von Finckenstein, auf Schloss Finckenstein (Westpreußen) geboren. Er entstammt einer militärischen Tradition: Sein Großvater mütterlicherseits Friedrich Ludwig Finck von Finckenstein war preußischer Generalleutnant, sein Großvater väterlicherseits Alexander Emil zu Dohna-Schlobitten war preußischer Oberst. Durch die Erzählungen seines Vaters, der selbst im siebenjährigen Krieg ausgezeichnet wurde, fasst der junge Graf Alexander die Neigung zum Militärdienst.

1786 - Alexander zu Dohna-Schlobitten unternimmt mit seinen Eltern eine Reise durch deutsche Länder und die Niederlande und fasst den Entschluss, anstelle einer militärischen Karriere einen friedlichen Beruf als Staatsbeamter einzuschlagen. Dohna-Schlobitten wird in Frankfurt (Oder) und in Göttingen Kameralistik (Finanzwissenschaften) studieren und anschließend die Büsch'sche Handelsschule in Hamburg besuchen, wo er sich mit seinem Mitschüler Alexander von Humboldt anfreunden wird.

1790 - Alexander zu Dohna-Schlobitten tritt als Referendar in die kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer in Berlin ein.

1793 - Alexander zu Dohna-Schlobitten wird Assessor bei der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin.

1798 - Alexander zu Dohna-Schlobitten wird Rat bei der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin.

1801 - König Friedrich Wilhelm III. ernennt den Rat bei der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin Alexander zu Dohna-Schlobitten zum Direktor der Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder.

Oktober 1806 - Der Direktor der Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder Alexander zu Dohna-Schlobitten versetzt nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt Danzig und Graudenz in den Verteidigungszustand.

April 1807 - Nachdem Napoléon das Schloss Finckenstein in Westpreußen zu seinem Hauptquartier erklärt hat, befielt er Alexander zu Dohna-Schlobitten, der aufgrund seiner Heirat mit der Tochter Finckensteins seinen Wohnsitz auf dem Schloss hat, zu einer Audienz dorthin. Der Usurpator hofft, über ihn und dessen Vater dahingehend Einfluss nehmen zu können, dass diese bei König Friedrich Wilhelm III. für einen französisch-preußischen Separatfrieden und einen Austritt Preußens aus der Anti-Napoléon-Koalition eintreten. Dohna-Schlobitten gelingt es, Napoléon davon zu überzeugen, dass er gegenüber Westpreußen auf eine Kriegskontribution verzichtet. Während alle von Frankreich eroberten preußischen Provinzen dem Kaiser den Huldigungseid leisten müssen, setzt Dohna-Schlobitten durch, dass die westpreußischen Behörden lediglich die Erklärung abgeben müssen, nichts gegen das französische Heer unternehmen zu wollen, so lange Marienwerder in französischer Gewalt sei. Als die Franzosen hierfür eine Geisel, den alten Präsidenten von Buddenbrock, als Pfand fordern, bietet sich Dohna-Schlobitten selbst als Freiwilliger, der sich an Stelle des Greises in französische Geiselhaft begibt und hierdurch sogar den Franzosen Hochachtung abverlangt.

04.08.1807 - In Anerkennung des diplomatischen Erfolgs Alexander zu Dohna-Schlobittens, der Napoléon abrang, dass dieser gegenüber Westpreußen auf eine Kriegskontribution verzichtet, ernennt König Friedrich Wilhelm III. Dohna-Schlobitten mit schmeichelhaften Ausdrücken zum Wirklichen Präsidenten der Kriegs- und Domänenkammer des Königreiches Preußen. In dieser Funktion muss er als erste wichtige Amtshandlung gemeinsam mit seinem französischen Gegenspieler Marschall Nicolas-Jean de Dieu Soult den Tilsiter Frieden vom 7. Juli 1807 umsetzen.

24.11.1808 - Der preußische Reformer und Chef der gesamten Zivilverwaltung Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein schlägt Alexander zu Dohna-Schlobitten zu seinem Nachfolger als Innenminister vor, als er selbst auf Druck des Franzosenkaisers entlassen wird. Vom und zum Stein begibt sich ins Exil nach St. Petersburg. König Friedrich Wilhelm III. setzt den Vorschlag unverzüglich um.

1810 - Als Staatsminister des Innern unterstützt Alexander zu Dohna-Schlobitten Wilhelm von Humboldt bei der Gründung der Berliner Universität.

09.06.1810 - Als Karl August von Hardenberg Staatskanzler wird, nimmt Alexander zu Dohna-Schlobitten aus Protest gegen dessen autoritären Führungsstil seinen Abschied. Zu Dohna-Schlobitten war 1 Jahr, 6 Monate und 26 Tage im Amt des Staatsminister des Innern. Seinen früheren Posten übernimmt der Staatskanzler selbst, ebenso wie das Ministerium für die auswärtigen Angelegenheiten. Von der Kabinettsdisziplin befreit wird Dohna-Schlobitten nun bei der Erhebung Ostpreußens gegen die napoleonische Fremdherrschaft eine führende Rolle spielen.

05.02.1813 - Freiherr vom und zum Stein und Alexander zu Dohna-Schlobitten führen nach dem Brand von Moskau ein Zustandekommen einer Zusammenkunft der ostpreußischen Stände in Königsberg herbei. Mit dem Bruder Dohna-Schlobittens sowie dem wie vom Stein in russischen Diensten stehenden Carl Philipp Gottfried von Clausewitz arbeitet Alexander zu Dohna-Schlobitten einen Landwehrordnungs-Entwurf aus und sorgt durch eine geschickte Leitung der Beratungen für dessen Annahme. Er wird zum Vorsitzenden der Generalkommission für die Volksbewaffnung gewählt und beginnt ohne Verzug gegen den Widerstand der Behörden mit der Organisation einer ostpreußischen Landwehr. Der preußische König wird dieses selbstständige Vorgehen der Ostpreußen erst im Nachhinein legitimieren. Auf der Zusammenkunft, die die Bezeichnung "Landtag" trägt, erklärt der Minister Schön: "Er ist wichtiger als der Brand von Moskau und die 26 Grad Kälte."

17.03.1813 - König Friedrich Wilhelm III. genehmigt den Plan Alexander zu Dohna-Schlobittens zur Errichtung einer ostpreußischen Landwehr. Erst hierdurch erhält die Yorksche Konvention ein Fundament. Allerdings gibt es bald Streitigkeiten, weil es vom Stein nicht gelingt, dem Landtag das unbedingte Vertrauen auf Zar Alexanders uneigennützige Absichten einzuflößen. Als nun die russischen Truppen sogar anfangen, Teile Ost- und Südpreußens für ihren Zaren förmlich in Besitz zu nehmen, wird vom Steins Stellung unhaltbar; tief gekränkt zieht sich der große Mann, im Interesse der guten Sache, freiwillig zurück. General York übernimmt jetzt die Leitung des Landtages, deren eigentlicher Präsident, Auerswald, durch Krankheit verhindert ist. Schnell wird der Entwurf zu einer allgemeinen Volksbewaffnung angenommen, den Dohna-Schlobitten und Clausewitz ausgearbeitet haben. Dohna-Schlobitten ist die Seele dieser Landtagsverhandlungen und das emsigste Mitglied der Generalkommission für die Volksbewaffnung.

19.03.1813 - König Friedrich Wilhelm III. beauftragt den auf den Städtetag zum Vorsitzenden der Generalkommission für die Volksbewaffnung ernannten Alexander zu Dohna-Schlobittens mit der Volksbewaffnung und ernennt ihn außerdem zum Zivilgouverneur für Preußen östlich der Weichsel. Trotz dieser Gunstbezeugungen kommt eine Rückkehr in das preußische Ministerium wegen seines Gegensatzes zu von Hardenberg nicht in Frage.

Sommer 1813 - Die Provinzen des Ostens Preußens leisten Staunenswerthes! Preußen und Lithauen errichten die gesammte Landwehr auf eigene Kosten. Von je 26 Seelen steht jeweils Einer unter Waffen; mehr als 3000 Freiwillige haben ihre eigene Ausrüstung beschafft. Die Frage, wer der eigentliche Schöpfer der Landwehr ist, kann auch später nicht klar entschieden werden. Möglicherweise kommt dem alten Arndt diese Ehre zugute, welcher sich aber als Augenzeuge dahin ausspricht: "Alexander Dohna-Schlobitten ist der allereifrigste gewesen, Oberst Clausewitz hat nebst dem Major Ludwig von Dohne-Schlobitten, Alexanders Bruder, die einzelnen Artikel entworfen und geordnet." Scharnhorsts Ideen einer Volksbewaffnung stimmen mit denen Dohna-Schlobittens nicht ganz überein, und erst mit Mühe wird die Zustimmung dieses großen Mannes später erlangt werden müssen.

28.09.1813 - Der Zivilgouverneur für Preußen östlich der Weichsel Friedrich Ferdinand Alexander zu Dohna-Schlobitten wird zum Generallandschaftsdirektor von Ostpreußen ernannt.

03.06.1814 - Nach dem Ende der napoleonischen Kriege wird die Zivilgouverneurstelle für Alexander zu Dohna-Schlobittens aufgehoben, woraufhin dieser sich aus der aktiven Politik nach Schlobitten zurückzieht.

1820 - Alexander zu Dohna-Schlobitten veranlasst einen Protest gegen die von König Friedrich Wilhelm III. mitgetragenen Karlsbader Beschlüsse.

1824 - Alexander zu Dohna-Schlobitten wird Abgeordneter des Landkreises Mohrungen im Landtag von Königsberg und übt auch ohne Staatsamt im öffentlichen Leben der Provinz einen starken Einfluss aus. Diesen Einfluss nutzt er zur Unterstützung der liberalen Opposition seines Freundes Theodor von Schön.

31.03.1831 - Der ehemalige Minister für Inneres Friedrich Ferdinand Alexander zu Dohna-Schlobitten beschließt in seinem 60. Lebensjahr sein tatenreiches, durch Wohltun und wahre Frömmigkeit ausgezeichnetes Leben in Königsberg. Sein vertrautester Freund, der Minister Schön, sagt von ihm: "Dohna-Schlobitten war ein Mann so reinen Herzens und von so völlig unbeflecktem Wandel, daß ich keinen gekannt habe, der eine Vergleichung mit ihm aushalten könnte."

Friedrich Ferdinand Alexander Graf zu Dohna-Schlobitten
(Königreich Preußen)
Vorgänger Amt Nachfolger
-
Minister des Innern
1808-1810
Karl August von Hardenberg
1810-1814

Quellen: