Deutsches Reich 1919-III

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Wappen Weimarer Republik
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DEUTSCHES REICH

Hauptstadt: Berlin

Chronik des Jahres 1919

III. Quartal 1919


Chemnitzer Blutbad

In Deutschland wird das erste Passagierflugzeug der Welt in Dienst gestellt


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Chronik des Deutschen Reiches des Jahres ...
1918 (ab 10.11.1918)
Chronik des Deutschen Reiches des Jahres 1919
I. Quartal - II. Quartal - III. Quartal - IV. Quartal
01.07.1919
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Deutsches Reich
Die Regierung des Deutschen Reiches zu Beginn des Quartals
Deutsches Reich.gif Funktion Name, Parteizugehörigkeit Beginn der Amtszeit Tage im Amt
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Präsident der
Reichsregierung
Gustav Bauer
(* 1870 Darkehmen, Ostpreußen)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
04.10.1918
270
Matthias Erzberger.jpg
Reichsfinanzminister und
Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Matthias Erzberger
(* 1875 Buttenhausen, Württemberg)
Zentrum
13.02.1919
138
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Reichsminister des Auswärtigen
Hermann Müller
(* 1876 Mannheim, Baden)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
21.06.1919
insgesamt
56
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Reichsinnenminister
Dr. Eduard David
(* 1863 Ediger/Mosel, Preußen)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13.02.1919
138
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Reichsschatzminister
Wilhelm Mayer
(* 1877 Enkenbach, Pfalz)
Zentrumspartei (Z)
21.06.1919
10
Rudolf Wissell.jpg
Reichswirtschaftsminister
Rudolf Wissell
(* 1869 Göttingen, Preußen)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13.02.1919
184
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Reichswehrminister
Gustav Noske
(* 1868 Brandenburg, Preußen)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13.02.1919
184
Alexander Schlicke.jpg
Reichsarbeitsminister
Dr. Alexander Schlicke
(* 1863 Berlin)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
21.06.1919
10
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Reichsverkehrsminister
und Reichsminister für Kolonien
Dr. Johannes Bell
(* 1868 Essen, Preußen)
Zentrum
13.02.1919
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Reichspostminister
Johannes Giesberts
(* 1865 Straelen, Preußen)
Zentrum
13.02.1919
138
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Reichsernährungsminister
Robert Schmidt
(* 1864 Berlin, Preußen)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13.02.1919
138
04.07.1919
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Deutsches Reich / Volksstaat Sachsen-Meiningen

Der Landtag von Sachsen-Meiningen befürwortet einstimmig den Gemeinschaftsvertrag zu einer Bildung eines zukünftigen Landes Thüringen.

05.07.1919
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Deutsches Reich
Der Reichstagsabgeordnete Carl Legien (SPD)
In Nürnberg wird der "Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund" (ADGB) als Spitzenorganisation von 52 Arbeitnehmerverbänden gegründet. Erster Vorsitzender wird der westpreußische Reichstagsabgeordnete Carl Legien aus Marienburg, der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehört. Während sich der Deutsche Metallarbeiter-Verband unter dem neuen Vorsitzenden Robert Dißmann nach der Novemberrevolution zum Rätesystem bekannte und die Kooperation der Gewerkschaften im Ersten Weltkrieg kritisierte, positionierte sich Legien gegen revolutionäre Bestrebungen. Legien hatte im Weltkrieg den Beschluss auf Streikverzicht unterstützt und sah den Krieg als nationale Aufgabe, für die er jedoch Gegenleistungen des Staates erwartete. Er war bereits gegen Ende des Ersten Weltkrieges führend an den Verhandlungen um die Zentralarbeitsgemeinschaft mit Vertretern der Industrie beteiligt. Aufgrund dieser Verhandlungen wurden durch das Stinnes-Legien-Abkommens die Gewerkschaften in Deutschland erstmals von der Unternehmerschaft offiziell als Interessenvertreter der Arbeiter anerkannt und der Achtstundentag eingeführt.
08.07.1919
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Deutsches Reich

Reichsfinanzminister Matthias Erzberger von der Zentrumspartei stellt der Weimarer Nationalversammlung die geplante Finanzreform mit der Einführung einer Einkommensteuer und eines Finanzausgleichs vor.

09.07.1919
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Deutsches Reich / Französische Republik / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland / Königreich Belgien

Die Weimarer Nationalversammlung ratifiziert den Versailler Vertrag und die Ausführungsbestimmungen über die künftige militärische Besetzung des Rheinlands.

12.07.1919
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Deutsches Reich / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland

Die Alliierten heben die Seeblockade gegen Deutschland auf. Der 1915 verhängten "Hungerblockade" fielen in Deutschland rund 750.000 Menschen zum Opfer.

15.07.1919
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Deutsches Reich
Wirtschaftsminister Rudolf Wissell tritt zurück
Robert Schmidt wird Ernährungs- und Wirtschaftsminister in Personalunion
Reichswirtschaftsminister Rudolf Wissell tritt von seinem Amt nach 198 Tagen zurück, da er seinen Plan, eine "zugunsten der Volksgemeinschaft planmäßig betriebene und gesellschaftlich kontrollierte Volkswirtschaft" zu erreichen, für nicht durchführbar hält. Wissell behält sein Mandat als Reichstagsabgeordneter. Sein Nachfolger im Amt wird Ernährungsminister Robert Schmidt, der beide Ministerien in Personalunion leiten wird. Schmidt hat einen Erfahrungsschatz von 152 Tagen in der Regierungsarbeit.
21.07.1919
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Deutsches Reich / Freistaat Preußen

Bottrop und Gladbeck erhalten durch Erlass des Preußischen Staatsministeriums die Stadtrechte. Bottrop wurde als "Borthorpe" erstmals 1092 als Siedlung in den Besitzregistern des Klosters Werden erwähnt. In der Gegend um Gladbeck lebten nachweislich um 2000 BC Menschen; erwähnt wurde Gladbeck erstmals in einem Heberegister des Klosters Werden als "Gladbeki" am Anfang des 10. Jahrhunderts.

24.07.1919
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Deutsches Reich / Freier Volksstaat Württemberg

Der württembergische Justizminister Johann Baptist (von) Kiene tritt von seinem Amt zurück und soll durch Dr. Egon Bolz ersetzt werden; beide Politiker gehören dem Zentrum an. Auch im Arbeitsministerium wechselt der Minister: Dr. (Fr. Eduard) Alexander Schlicke wird durch Theodor Leipart ersetzt; beide gehören der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) an.

31.07.1919
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Deutsches Reich

Die Weimarer Nationalversammlung nimmt mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von USPD, DVP und DNVP - die Weimarer Verfassung an: 262 Abgeordnete stimmen für die Verfassungsvorlage, 75 Abgeordnete dagegen. 84 Abgeordnete sind abwesend.

Ende Juli 1919
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Deutsches Reich / Freistaat Preußen

Das Garde-Kavallerie-Schützen-Korps, das im April 1919 aus der Garde-Kavallerie-Schützen-Division, der Marine-Division und weiterer Freikorps wie der "Brigade Reinhard" hervorgegangen ist, wird in die Reichswehr-Brigaden 15, 30, 31 und 40 der Vorläufigen Reichswehr aufgeteilt. Noch im Mai wurde das Korps bei der Zerschlagung der Münchner Räterepublik eingesetzt. Oberst Wilhelm Reinhard wird Infanterieführer der 15. Brigade.

07.08.1919
Deutsches Reich.gif Sachsen 1918-1919.gif
Deutsches Reich / Freistaat Sachsen

In Chemnitz demonstrieren Arbeiter gegen die akute Lebensmittelknappheit. Truppen treffen am Hauptbahnhof ein, was von den Demonstrierenden als Provokation empfunden wird.

08.08.1919
Deutsches Reich.gif Sachsen 1918-1919.gif
Deutsches Reich / Freistaat Sachsen

Vertrauensleute aus Betrieben nehmen in einer Besprechung in der "Linde" Stellung zu der Situation. Nach eingehender Aussprache wird eine paritätisch zusammengesetzte Kommission der drei Parteien Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) und Kommunistische Partei Deutschland (KPD) beauftragt, mit der Stadtverwaltung über folgende Forderungen zu verhandeln:

  1. Bessere Verteilung der Lebensmittel
  2. sofortige Aufhebung des Belagerungszustandes
  3. Rückzug der Regierungstruppen

Lange vorher ist bereits eine große Menge Menschen auf dem Theaterplatz versammelt. Plötzlich fallen Schüsse auf die friedliche Menge aus den umliegenden Häusern. Die Menge will verständlicherweise die Urheber feststellen und beginnt damit, die Häuser zu durchsuchen. Dann fallen weitere Schüsse. Viele Menschen strömen nun zum Bahnhof, wo weitere Angehörige der Reichswehr eintreffen. Es kommt zu Schießereien, die die ersten Opfer fordern. Die Reichswehrtruppe besteht hauptsächlich aus ganz jungen Menschen, die alle kriegsmäßig ausgerüstet sind. Es entwickelt sich ein Kampf zwischen der Zivilbevölkerung und den Reichswehrtruppen, der sich bis 1630 Uhr hinzieht und mit der Niederlage des Militärs und des Rückzugs der Truppen endet. Überall auf dem Platz liegen Tote und Verletzte, der Arbeiter-Samariter-Bund leistet Erste Hilfe. Das "Chemnitzer Blutbad" fordert 50 Menschenleben, 80 Menschen werden verletzt. Unter den Opfern befinden sich auch völlig Unbeteiligte, unter ihnen Kinder.

11.08.1919
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Deutsches Reich
Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet die Verfassung der Weimarer Republik
Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet in Schwarzburg die Weimarer Verfassung, die in drei Tagen durch die Verkündigung im Reichsgesetzblatt verkündet werden soll. Ab sofort ist der 11. August der Nationalfeiertag der Weimarer Republik, weil er an die „Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland“ erinnern soll.
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Deutsches Reich / Republik Polen

In Berlin beginnen deutsch-polnische Verhandlungen über "politisch-rechtliche Fragen, Kriegsgefangenenfragen und Fragen von wirtschaftlichen- und Finanzangelegenheiten" gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrags.

14.08.1919
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Deutsches Reich

Mit der Verkündung im Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383, tritt die Weimarer Verfassung in Kraft. Die politischen Grundlagen der Weimarer Verfassung sind:

  • Verstärkter Rückgriff auf die Ideen von 1848
  • Aufrechterhaltung der Einheit der deutschen Länder. Der Vorschlag des Staatsrechtlers Hugo Preuß, die Länderkompetenzen völlig zu zerschlagen, scheitert am Widerspruch der Einzelstaaten.
  • Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechts auf die Frauen
  • Verhältniswahlrecht: 1 Wähler = 1 Stimme
  • Volksbegehren und Volksentscheide sollen die repräsentative Demokratie - also die Herrschaft des Volkes durch gewählte Vertreter - für die Mitwirkung der ganzen Bevölkerung an politischen Entscheidungen öffnen.
  • Grundrechte schützen Recht und Freiheit der Persönlichkeit, der Kirchen und der sozialen Gruppen (allerdings ohne diese zu benennen)
  • Der Reichstag nimmt als demokratische Vertretung der Nation die entscheidende Machtstellung ein. Er entscheidet über Gesetzgebung, Bewilligung von Geldmitteln sowie über Krieg und Frieden. Bei der Gesetzgebung hat der Reichstag allerdings kein Initiativrecht. Gegenüber der Reichsregierung hat der Reichstag das Recht, ein Misstrauensvotum auszusprechen und sie damit zu stürzen. Der Rücktritt eines Ministers kann vom Parlament erzwungen werden.
  • Der bisherige "Präsident der Reichsregierung" trägt ab sofort die Bezeichnung "Reichskanzler". Reichskanzler und Reichsregierung brauchen das Vertrauen der Mehrheit des Reichstags. Inhaber des höchsten Regierungsamtes bleibt Gustav Adolf Bauer, der seit dem 21. Juni die Geschäfte führt.
  • Der Reichspräsident wird unmittelbar vom Volk auf sieben Jahre gewählt. Er vertritt das Reich nach außen, ernennt und entlässt die obersten Reichsbeamten, führt den Oberbefehl über die Streitkräfte und besitzt ein Notverordnungsrecht (Art. 48) zur Sicherung des inneren Friedens. Aufgrund des Notverordnungsrechts hat der Reichspräsident verdeckte legislative Befugnisse. Die Notverordnungen müssen allerdings vom Reichstag nachträglich gebilligt werden. Der Reichspräsident ernennt den Reichskanzler und die Reichsregierung. Außerdem kann er den Reichstag auflösen. Die Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen stattfinden (innerhalb des Zeitraums von der Auflösung des Reichstags bis zu den Neuwahlen kann der Reichspräsident Notverordnungen ausgeben).
  • Aufgrund der weitgehenden exekutiven Befugnisse des Reichspräsidenten ist die 'Weimarer Republik' keinesfalls eine Demokratie. Der Grund für die Bündelung der Kompetenzen in der Hand des Reichspräsidenten liegt wohl darin, dass man der Ansicht ist, einen "Ersatzkaiser" zu benötigen, der die Interessengegensätze zu einer Einheit verbindet.
  • Die Machtfülle des Reichspräsidenten muss sich nicht unbedingt zum Nachteil der parlamentarischen Demokratie auswirken. Solange ein republiktreuer Politiker wie Friedrich Ebert (er wurde am 11. Februar 1919 zum vorläufigen Reichspräsidenten gewählt) an der Spitze des Staates steht, ist kein solcher Nachteil zu befürchten. Friedrich Ebert geht es um Ausgleich in mehrfacher Hinsicht: Zwischen sozialdemokratischer Arbeiterbewegung und demokratischem Bürgertum, zwischen Neuordnung und Bewahrung, zwischen Reich und Ländern. Er versteht sein Amt immer als Teil und nicht als Gegenpol der Regierung. In das politische Tagesgeschäft greift Ebert so wenig wie möglich ein; seine Rolle sieht er vielmehr als Hüter der Verfassung und als Bewahrer der demokratischen Ordnung.
  • Das Reich ist gegenüber den Ländern oberster Träger der Gesetzgebung.
  • Die Länder verlieren das Gesandtschafts- und Konsulatsrecht und damit die Mitwirkung an der Außenpolitik.
  • Die Streitkräfte und die Einkünfte aus der Einkommens- und Vermögenssteuer gehen auf das Reich über.
  • Der Reichsrat, die Vertretung der Länderinteressen, wirkt an der Gesetzgebung mit. Mit Zweidrittelmehrheit kann er vom Reichstag überstimmt werden. Die Zustimmung des Reichsrats muss nicht bei jedem Gesetz eingeholt werden. Die tatsächliche Mitwirkung des Reichsrats an der Gesetzgebung ist weitgehend zu vernachlässigen. Durch diesen Passus büßt Preußen seine bisher beherrschende Stellung in der Ländervertretung ein; sein Einfluss auf die Reichspolitik ist bei weitem nicht mehr so groß wie zu Zeiten des Kaiserreichs.
18.08.1919
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Deutsches Reich / Freistaat Baden

Die 6. Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldatenräte von Württemberg beschließt die Auflösung aller Räte.

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Deutsches Reich / Republik Polen

Im Rahmen von Streiks kommt es zu bewaffneten Aufständen der polnischen Bevölkerung in Oberschlesien, die von deutschen Truppen unterdrückt werden.

20.08.1919
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Deutsches Reich / Republik Polen

Die heftigen Unruhen in Oberschlesien veranlassen die polnische Regierung zum Abbruch der Verhandlungen mit der Reichsregierung über Fragen der Gebietsabtretungen.

26.08.1919
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Deutsches Reich / Republik Polen

Der sogenannte "polnische Aufstand", der am 18. August in Oberschlesien begann und von deutschen Truppen unterdrückt wurde, wird beendet.

29.08.1919
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Deutsches Reich / Volksstaat Sachsen-Meiningen / Freistaat Preußen

Der Landtag des Volksstaates Sachsen-Meiningen zieht seine am 4. Juli einstimmig gegebene Zustimmung zum Gemeinschaftsvertrag für die Bildung eines zukünftigen Landes Thüringen zurück und erklärt, sein Votum von der Haltung Preußens abhängig machen zu wollen.

10.09.1919

In Paris wird der Vertrag von Saint-Germain bei Paris der Alliierten mit Österreich unterzeichnet. Österreich muss Südtirol an Italien abtreten, sowie das Gebiet um Triest. Hinzu kommen Gebietsabtretungen an das neu gegründete Jugoslawien. Die Beziehungen der Republik Österreich zu anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Donaumonarchie, unter anderem in Bezug auf Minderheitenschutz, werden ebenfalls in diesem Vertrag geregelt, nachdem der Zerfall des Habsburgerreichs bereits im Vorjahr eingetreten ist. Ein Anschluss an das Deutsche Reich wird Österreich untersagt, zudem wird eine Umbenennung des Staates in „Deutsch-Österreich“ verboten. Auch in Österreich wird die Wehrpflicht verboten. Die maximale Stärke des österreichischen Heeres wird bei 30.000 Soldaten angesetzt.
Vertrag von Saint-Germain

13.09.1919
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Deutsches Reich

Der deutsche Testpilot Emil Monz aus Stuttgart stellt mit einer mit acht Personen besetzten F 13 ("Annelise") mit 6750 Metern einen inoffiziellen Höhenweltrekord auf.

18.09.1919
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Deutsches Reich / Freistaat Preußen

Das Kriegsministerium in Preußen wird dem Versailler Vertrag zufolge aufgelöst; Minister Walter Reinhardt (parteilos) wird von seinem Amt entpflichtet.

26.09.1919
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Deutsches Reich / Republik Polen

Nachdem die polnische Delegation die Berliner Verhandlungen gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages wegen des "polnischen Aufstandes" in Oberschlesien am 20. August abgebrochen hatte, werden die deutsch-polnischen Verhandlungen über die Übergabe deutscher Gebiete an Polen wieder aufgenommen.

30.09.1919
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Deutsches Reich

Die Nationalversammlung tritt zu ihrer ersten Sitzung in Berlin zusammen, nachdem "Ruhe und Ordnung" in der Reichshauptstadt wiederhergestellt sind.

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