Chronik 1953.06: Unterschied zwischen den Versionen
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Dänemark gibt sich eine neue Verfassung. Es hat nunmehr mit dem Folketing nur noch ein auf vier Jahre gewähltes Ein-Kammer-Parlament, den Landsting, mit 175 Abgeordneten und je zwei Vertretern für die Färöer und für Grönland. Alle Frauen und Männer ab 18 Jahren haben bei den Wahlen zum Folketing Stimmrecht. Das Folketing entscheidet, dass von nun an auch die weibliche Thronfolge in der dänischen Verfassung verankert wird. Das Staatsoberhaupt ernennt den Ministerpräsidenten, der dem Parlament verantwortlich ist. Die neue Verfassung ist also eine konstitutionelle Erbmonarchie mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem. Grönland wird gleichberechtigter Landesteil und ist keine Kolonie mehr. Das Land wird nach dänischem Vorbild in drei Verwaltungsbezirke bzw. Provinzen (dänisch: amter) mit insgesamt 18 Gemeinden (dänisch: kommuner) eingeteilt. Die beiden grönländischen Abgeordneten sollen am 22. September ins dänische Folketing einziehen. <br> | Dänemark gibt sich eine neue Verfassung. Es hat nunmehr mit dem Folketing nur noch ein auf vier Jahre gewähltes Ein-Kammer-Parlament, den Landsting, mit 175 Abgeordneten und je zwei Vertretern für die Färöer und für Grönland. Alle Frauen und Männer ab 18 Jahren haben bei den Wahlen zum Folketing Stimmrecht. Das Folketing entscheidet, dass von nun an auch die weibliche Thronfolge in der dänischen Verfassung verankert wird. Das Staatsoberhaupt ernennt den Ministerpräsidenten, der dem Parlament verantwortlich ist. Die neue Verfassung ist also eine konstitutionelle Erbmonarchie mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem. Grönland wird gleichberechtigter Landesteil und ist keine Kolonie mehr. Das Land wird nach dänischem Vorbild in drei Verwaltungsbezirke bzw. Provinzen (dänisch: amter) mit insgesamt 18 Gemeinden (dänisch: kommuner) eingeteilt. Die beiden grönländischen Abgeordneten sollen am 22. September ins dänische Folketing einziehen. <br> | ||
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Version vom 28. April 2023, 14:37 Uhr
Weltchronik des Juni 1953
Das dänische Protektorat Grönland wird zu einer dänischen Provinz
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| 05.06.1953]] |
Königreich Dänemark / Protektorat Grönland / Provinz Grönland Dänemark gibt sich eine neue Verfassung. Es hat nunmehr mit dem Folketing nur noch ein auf vier Jahre gewähltes Ein-Kammer-Parlament, den Landsting, mit 175 Abgeordneten und je zwei Vertretern für die Färöer und für Grönland. Alle Frauen und Männer ab 18 Jahren haben bei den Wahlen zum Folketing Stimmrecht. Das Folketing entscheidet, dass von nun an auch die weibliche Thronfolge in der dänischen Verfassung verankert wird. Das Staatsoberhaupt ernennt den Ministerpräsidenten, der dem Parlament verantwortlich ist. Die neue Verfassung ist also eine konstitutionelle Erbmonarchie mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem. Grönland wird gleichberechtigter Landesteil und ist keine Kolonie mehr. Das Land wird nach dänischem Vorbild in drei Verwaltungsbezirke bzw. Provinzen (dänisch: amter) mit insgesamt 18 Gemeinden (dänisch: kommuner) eingeteilt. Die beiden grönländischen Abgeordneten sollen am 22. September ins dänische Folketing einziehen. | |
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