Chronik 04.1871: Unterschied zwischen den Versionen
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''' * Unruhen in "La commune de Paris" (Pariser Kommune)''' (seit 18. März 1871) | ''' * Unruhen in "La commune de Paris" (Pariser Kommune)''' (seit 18. März 1871) | ||
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| − | | <center>'''[[Chronik 1871|1871 <br> ''Genaues Datum | + | | <center>'''[[Chronik 1871|1871 <br> ''Genaues Datum nicht bekannt'']]''' <br> [[Datei:Deutsches Reich.gif|50px]] [[Datei:Preußen 1863-1918.gif|50px]] </center> || '''[[Deutsches Kaiserreich 1871-II|Deutsches Kaiserreich]] / [[Königreich Preußen 1871|Königreich Preußen]]''' <br> |
* Beginn einer wirtschaftlichen Blütezeit: Die "Gründerjahre". Nach dem gewonnenen Krieg der deutschen Staaten gegen Frankreich, in dessen Gefolge massenhaft französisches Kapital vor allem aus Reparationen ins Land strömt, gipfelt der wirtschaftliche Aufschwung dieser Periode in einem vorher nicht gekannten Boom. Die Gründerzeit ist die Periode in Mitteleuropa, in der das Bürgertum die kulturelle Führung übernimmt – daher ist sie auch die große Zeit des klassischen Liberalismus, auch wenn dessen politische Forderungen nur teilweise und relativ am Ende dieses Zeitraumes umgesetzt werden. | * Beginn einer wirtschaftlichen Blütezeit: Die "Gründerjahre". Nach dem gewonnenen Krieg der deutschen Staaten gegen Frankreich, in dessen Gefolge massenhaft französisches Kapital vor allem aus Reparationen ins Land strömt, gipfelt der wirtschaftliche Aufschwung dieser Periode in einem vorher nicht gekannten Boom. Die Gründerzeit ist die Periode in Mitteleuropa, in der das Bürgertum die kulturelle Führung übernimmt – daher ist sie auch die große Zeit des klassischen Liberalismus, auch wenn dessen politische Forderungen nur teilweise und relativ am Ende dieses Zeitraumes umgesetzt werden. | ||
| + | * Die Bauarbeiten für die Errichtung der Kaiserpassage in der Friedrichstraße in Berlin-Mitte beginnen. Dies wurde bereits im Vorjahr, am 13. April 1870, durch einen "Allerhöchsten Erlass" des damaligen Königs von Preußen und heutigen Kaisers des Deutschen Reiches, Wilhelm I., verfügt. | ||
* [[Datei:Carl von Linde.jpg|thumb|150px|''Carl Paul Gottfried Linde'']] Der deutsche Ingenieur, Erfinder und Firmengründer Carl Paul Gottfried Linde veröffentlicht einen Aufsatz über verbesserte Kältetechnikverfahren. Viele Brauereien interessieren sich für solche Maschinen und bitten Linde darum, sie so schnell wie möglich zur beliefern. In der Münchner Spaten-Brauerei wird versuchsweise eine Kältemaschine nach Carl von Lindes Ideen installiert, an der der Ingenieur monatelang experimentiert und wesentliche Grundlagen der modernen Kältetechnik schafft, indem er eine mit Methyläther (Dimethylether) arbeitende Kältemaschine, die er in der Maschinenfabrik Augsburg (MAN) herstellen lässt, schafft. Alsbald schließt er mit verschiedenen Brauereien eine Vereinbarung und plant die Anmeldung eines Patentes. | * [[Datei:Carl von Linde.jpg|thumb|150px|''Carl Paul Gottfried Linde'']] Der deutsche Ingenieur, Erfinder und Firmengründer Carl Paul Gottfried Linde veröffentlicht einen Aufsatz über verbesserte Kältetechnikverfahren. Viele Brauereien interessieren sich für solche Maschinen und bitten Linde darum, sie so schnell wie möglich zur beliefern. In der Münchner Spaten-Brauerei wird versuchsweise eine Kältemaschine nach Carl von Lindes Ideen installiert, an der der Ingenieur monatelang experimentiert und wesentliche Grundlagen der modernen Kältetechnik schafft, indem er eine mit Methyläther (Dimethylether) arbeitende Kältemaschine, die er in der Maschinenfabrik Augsburg (MAN) herstellen lässt, schafft. Alsbald schließt er mit verschiedenen Brauereien eine Vereinbarung und plant die Anmeldung eines Patentes. | ||
* Sehr spät im Vergleich zu anderen Städten entsteht in Greifswald eine unabhängige jüdische Gemeinde mit etwa 100 Mitgliedern, die von der Stralsunder Gemeinde abgetrennt wird. | * Sehr spät im Vergleich zu anderen Städten entsteht in Greifswald eine unabhängige jüdische Gemeinde mit etwa 100 Mitgliedern, die von der Stralsunder Gemeinde abgetrennt wird. | ||
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| + | Die Regierung in Versailles beginnt mit militärischen Angriffen auf das von der „Kommune“ beherrschte Paris, die sich bald zu einer Belagerung entwickeln. Zunächst gelingt es der durch den Krieg geschwächten französischen Armee nicht, sich gegen die Kommunarden durchzusetzen. Nachdem die Regierung die auch in der Provinz vereinzelt aufflammenden Aufstände mit Hilfe deutscher Unterstützung durch Waffenlieferungen und Freilassung der Kriegsgefangenen niedergeschlagen hat, gehen die regulären französischen Truppen immer effektiver gegen die militärisch eher unorganisierten Kommunarden vor. <br> | ||
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| <center>'''[[Chronik 04.1871|04.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 04.1871|04.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | ||
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| style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 04.1871|11.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | | style="color:blue;background-color:#eeffcc | <center>'''[[Chronik 04.1871|11.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || style="color:blue;background-color:#eeffcc | '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | ||
Buenos Aires meldet erneut 500 Gelbfieber-Tote. Die Bahnstrecke der Ferrocarril Oeste de Buenos Aires wird entlang der Avenida Corrientes bis zum Friedhof verlängert und trägt seither im Volksmund den Namen „Zug des Todes“. <br> | Buenos Aires meldet erneut 500 Gelbfieber-Tote. Die Bahnstrecke der Ferrocarril Oeste de Buenos Aires wird entlang der Avenida Corrientes bis zum Friedhof verlängert und trägt seither im Volksmund den Namen „Zug des Todes“. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 04.1871|14.04.1871]]''' <br> [[Datei:Deutsches Reich.gif|50px]] </center> || '''[[Deutsches Kaiserreich 1871-II|Deutsches Kaiserreich]]''' <br> | ||
| + | Der Reichstag verabschiedet die Verfassung des Deutschen Reichs mit nur sieben Gegenstimmen. Sie soll am 4. Mai in Kraft treten und die sogenannten "Novemberverträge" (die Verfassung des Deutschen Bundes) <br> | ||
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| + | | <center> [[Datei:Frankreich.gif|50px]] </center> || '''[[Französische Republik 1871|Französische Republik]] / [[Algérie franÇaise 1870|Algérie franÇaise]]''' <br> | ||
| + | In der Kabylei in Französisch-Algerien bricht ein Aufstand gegen die französische Siedlungspolitik aus. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 04.1871|16.04.1871]]''' <br> [[Datei:Deutsches Reich.gif|50px]] </center> || '''[[Deutsches Kaiserreich 1871-II|Deutsches Kaiserreich]]''' <br> | ||
| + | Die Bismarck‘sche Reichsverfassung wird als Gesetz verabschiedet und zur Rechtsgrundlage für das deutsche Kaiserreich. Es ist bereits die dritte Verfassung des gemeinsamen deutschen Staates. Sie geht ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung hervor. Ihre amtliche Überschrift lautet nun '''Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871)''. Im Bundesrat, dem höchsten Staatsorgan des Deutschen Reiches, sind die Bundesstaaten vertreten. Das Präsidium des Bundes hat der König von Preußen inne, der den Titel ‚Deutscher Kaiser‘ trägt. Der Kaiser setzt den Reichskanzler ein, der den Vorsitz im Bundesrat führt, seine Geschäfte leitet und einziger verantwortlicher Reichsminister ist. Der Kanzler wird damit zu einer der maßgeblichen Instanzen des politischen Systems sowohl hinter den Kulissen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Reichsgesetze brauchen die Zustimmung zweier Organe, nämlich des Bundesrats und zusätzlich des Reichstags. Der Reichstag soll zunächst alle drei Jahre gewählt werden, nach allgemeinem Wahlrecht für Männer. Der Bundesrat ist kein Fürstenrat, sondern das Staatenhaus des Reichs, das die Interessen der Bundesstaaten in die Ausübung der Hoheitsgewalt des Reiches einbringen kann. Er wird wie eine zweite Kammer an der Gesetzgebung beteiligt, an Regierungsaufgaben und an der Rechtsprechung. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung gleichberechtigt mit dem Reichstag mit. Er hat ein Gesetzesinitiativrecht, und jedes Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates; er hat also ein echtes Vetorecht. Der Bundesrat kann die zur Ausführung von Reichsgesetzen erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlassen und Organisationsentscheidungen über die Verwaltungsbehörden treffen Im Rahmen der Reichsaufsicht über Materien einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ganzen Reich kann der Bundesrat Mängel in der Verwaltung der einzelnen Bundesstaaten feststellen. Darüber hinaus kann der Bundesrat wie ein Staatsgerichtshof öffentlich rechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten entscheiden, ebenso Verfassungsstreitigkeiten in Bundesstaaten, die keinen eigenen Staatsgerichtshof hatten. Um seine umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können, bildet der Bundesrat aus seinen Mitgliedern Ausschüsse, denen die notwendigen Beamten zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verfassung schreibt folgende Stimmverteilung im Bundesrat vor: <br> | ||
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| + | !bgcolor="golden"| Bundesstaat | ||
| + | !bgcolor="golden"| Stimmen im Bundesrat | ||
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| + | |[[Königreich Preußen 1871|Königreich Preußen]] | ||
| + | |17 Stimmen | ||
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| + | |[[Königreich Bayern 1870|Königreich Bayern]] | ||
| + | |6 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Königreich Sachsen 1870|Königreich Sachsen]] | ||
| + | |4 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Königreich Württemberg 1870|Königreich Württemberg]] | ||
| + | |4 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Großherzogtum Baden 1870|Großherzogtum Baden]] | ||
| + | |3 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Großherzogtum Hessen 1870|Großherzogtum Hessen]] | ||
| + | |3 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1870|Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin]] | ||
| + | |2 Stimmen | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Herzogtum Braunschweig 1870|Herzogtum Braunschweig]] | ||
| + | |2 Stimmen | ||
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| + | |[[Herzogtum Sachsen-Weimar 1870|Herzogtum Sachsen-Weimar]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz 1870|Großherzogtum Mecklenburg Strelitz]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Großherzogtum Oldenburg 1870|Großherzogtum Oldenburg]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Herzogtum Sachsen-Meiningen 1870|Herzogtum Sachsen-Meinigen]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |[[Herzogtum Sachsen-Altenburg 1870|Herzogtum Sachsen-Altenburg]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
| + | |- | ||
| + | |[[Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha 1870|Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |[[Herzogtum Anhalt 1870|Herzogtum Anhalt]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |[[Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1870|Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |[[Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1870|Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen]] | ||
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| + | |[[Fürstentum Waldeck 1870|Fürstentum Waldeck]] | ||
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| + | |[[Fürstentum Reuß älterer Linie 1870|Fürstentum Reuß ältere Linie]] | ||
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| + | |[[Fürstentum Reuß jüngerer Linie 1870|Fürstentum Reuß jüngere Linie]] | ||
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| + | |[[Fürstentum Schaumburg-Lippe 1870|Fürstentum Schaumburg-Lippe]] | ||
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| + | |- | ||
| + | |[[Fürstentum Lippe 1870|Fürstentum Lippe]] | ||
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| + | |[[Freie und Hansestadt Lübeck 1870|Freie und Hansestadt Lübeck]] | ||
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| + | |[[Freie Hansestadt Bremen 1870|Freie Hansestadt Bremen]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |[[Freie und Hansestadt Hamburg 1870|Freie und Hansestadt Hamburg]] | ||
| + | |1 Stimme | ||
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| + | |Gesamt | ||
| + | |58 Stimmen | ||
| + | |} | ||
| + | Ein Bundesstaat, der seine Stimme abgeben will, muss wenigstens einen Bevollmächtigten bestellen, der nicht Regierungsmitglied sein muss. Jeder Bundesstaat kann aber so viele Bevollmächtigte ernennen, wie er Stimmen hat. Die Stimmen eines Gliedstaates kann nur einheitlich abgegeben werden. Die Bevollmächtigten sind an Weisungen ihrer Bundesstaaten gebunden, anders als die Reichstagsabgeordneten, die an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden sind. Der Bundesrat entscheidet regelmäßig mit einfacher Mehrheit. Verfassungsänderungen können gegen den Willen Preußens nicht zustande kommen, denn 14 Gegenstimmen genügen zur Ablehnung einer Verfassungsänderung, aber Preußen hat 17 Stimmen. Die Stimmen Preußens werden verkürzt als Präsidialstimme bezeichnet; eine achtzehnte Stimme hat Preußen nicht. Bei Gesetzesvorlagen zum Militär- und Marinewesen und zum Zollwesen und zu Verbrauchsteuern und bei den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Organisationsentscheidungen kann der Reichskanzler mit den Stimmen Preußens die Vorlage bei Stimmengleichheit zur Ablehnung bringen. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 04.1871|20.04.1871]]''' <br> [[Datei:Deutsches Reich.gif|50px]] </center> || '''[[Deutsches Kaiserreich 1871-II|Deutsches Kaiserreich]]''' <br> | ||
| + | Die Vertreter der Länder des Deutschen Reiches treffen zum ersten Mal zu einer Fahrplankonferenz der deutschen Eisenbahnen zusammen. <br> | ||
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| + | | <center>'''[[Chronik 04.1871|26.04.1871]]''' <br> [[Datei:Deutsches Reich.gif|50px]] [[Datei:Preußen 1863-1918.gif|50px]] </center> || '''[[Deutsches Kaiserreich 1871-II|Deutsches Kaiserreich]] / [[Königreich Preußen 1871|Königreich Preußen]]''' <br> | ||
| + | In Berlin erscheint die letzte Ausgabe des Organs des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins „Social-Demokrat“. <br> | ||
|- valign="top" | |- valign="top" | ||
| <center>'''[[Chronik 04.1871|30.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | | <center>'''[[Chronik 04.1871|30.04.1871]]''' <br> [[Datei:Argentinien 1818-2010.gif|50px]] </center> || '''[[Argentinische Republik 1870|Argentinische Republik]]''' <br> | ||
Version vom 23. Januar 2018, 14:42 Uhr
DIE EREIGNISSE IM APRIL 1871
DIE SCHLAGZEILEN DES MONATS
Beginn der "Gründerjahre" im Deutschen Reich
Bisher 8000 Opfer der Gelbfieber-Epidemie in Buenos Aires
Der erste Kühlschrank wird von Carl Linde entwickelt
| Home | 800px ... |
(nach Geburtsjahr geordnet) | ||||
| Jahres-Chroniken | ||||||
| Länderchroniken | ||||||
| Nation | Name | Regierungszeit | ||
|---|---|---|---|---|
Premierminister William Ewart Gladstone |
1868-1874 | |||
Kanzler Otto Graf von Bismarck |
(1873) 1871-1890 | |||
Ratspräsident Jules Dufaure |
1871-1873 | |||
| Chronik 1861 / Chronik 1862 / Chronik 1863 / Chronik 1864 / Chronik 1865 / Chronik 1866 / Chronik 1867 / Chronik 1868 / Chronik 1869 | |
| Chronik Januar 1870 / Februar 1870 / März 1870 / April 1870 / Mai 1870 / Juni 1870 / Juli 1870 / August 1870 / September 1870 / Oktober 1870 / November 1870 / Dezember 1870 | |
| Chronik Januar 1871 / Februar 1871 / März 1871 / April 1871 / Mai 1871 / Juni 1871 / Juli 1871 / August 1871 / September 1871 / Oktober 1871 / November 1871 / Dezember 1871 |
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* Besetzung Paraguays durch Brasilien (seit März 1870) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Genaues Datum nicht bekannt |
Deutsches Kaiserreich / Königreich Preußen
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| Französische Republik Die Regierung in Versailles beginnt mit militärischen Angriffen auf das von der „Kommune“ beherrschte Paris, die sich bald zu einer Belagerung entwickeln. Zunächst gelingt es der durch den Krieg geschwächten französischen Armee nicht, sich gegen die Kommunarden durchzusetzen. Nachdem die Regierung die auch in der Provinz vereinzelt aufflammenden Aufstände mit Hilfe deutscher Unterstützung durch Waffenlieferungen und Freilassung der Kriegsgefangenen niedergeschlagen hat, gehen die regulären französischen Truppen immer effektiver gegen die militärisch eher unorganisierten Kommunarden vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Argentinische Republik Die Gelbfieber-Epidemie in Buenos Aires fordert inzwischen 400 Menschenleben pro Tag. Der Verwalter eines Friedhofs gibt bekannt, dass 630 Menschen noch bestattet werden müssten, dies aber schwierig sei, da zwölf seiner Totengräber gestorben seien. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Argentinische Republik Buenos Aires meldet 500 Gelbfieber-Tote. Damit hat die Epidemie ihr schlimmstes Ausmaß erreicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Argentinische Republik Buenos Aires meldet mit 583 Gelbfieber-Toten einen neuen Höchststand. Vor der Epidemie lag der tägliche Durchschnitt an Todesfällen in Buenos Aires bei 20 Personen. Die Stadtverwaltung beschließt, die letzten Bediensteten in den Urlaub zu schicken, was de facto bereits geschehen ist, da kaum noch jemand zum Dienst erscheint. Die ersten Winterfröste beginnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Argentinische Republik Buenos Aires meldet erneut 500 Gelbfieber-Tote. Die Bahnstrecke der Ferrocarril Oeste de Buenos Aires wird entlang der Avenida Corrientes bis zum Friedhof verlängert und trägt seither im Volksmund den Namen „Zug des Todes“. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutsches Kaiserreich Der Reichstag verabschiedet die Verfassung des Deutschen Reichs mit nur sieben Gegenstimmen. Sie soll am 4. Mai in Kraft treten und die sogenannten "Novemberverträge" (die Verfassung des Deutschen Bundes) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Französische Republik / Algérie franÇaise In der Kabylei in Französisch-Algerien bricht ein Aufstand gegen die französische Siedlungspolitik aus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutsches Kaiserreich Die Bismarck‘sche Reichsverfassung wird als Gesetz verabschiedet und zur Rechtsgrundlage für das deutsche Kaiserreich. Es ist bereits die dritte Verfassung des gemeinsamen deutschen Staates. Sie geht ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung hervor. Ihre amtliche Überschrift lautet nun 'Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871). Im Bundesrat, dem höchsten Staatsorgan des Deutschen Reiches, sind die Bundesstaaten vertreten. Das Präsidium des Bundes hat der König von Preußen inne, der den Titel ‚Deutscher Kaiser‘ trägt. Der Kaiser setzt den Reichskanzler ein, der den Vorsitz im Bundesrat führt, seine Geschäfte leitet und einziger verantwortlicher Reichsminister ist. Der Kanzler wird damit zu einer der maßgeblichen Instanzen des politischen Systems sowohl hinter den Kulissen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Reichsgesetze brauchen die Zustimmung zweier Organe, nämlich des Bundesrats und zusätzlich des Reichstags. Der Reichstag soll zunächst alle drei Jahre gewählt werden, nach allgemeinem Wahlrecht für Männer. Der Bundesrat ist kein Fürstenrat, sondern das Staatenhaus des Reichs, das die Interessen der Bundesstaaten in die Ausübung der Hoheitsgewalt des Reiches einbringen kann. Er wird wie eine zweite Kammer an der Gesetzgebung beteiligt, an Regierungsaufgaben und an der Rechtsprechung. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung gleichberechtigt mit dem Reichstag mit. Er hat ein Gesetzesinitiativrecht, und jedes Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates; er hat also ein echtes Vetorecht. Der Bundesrat kann die zur Ausführung von Reichsgesetzen erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlassen und Organisationsentscheidungen über die Verwaltungsbehörden treffen Im Rahmen der Reichsaufsicht über Materien einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ganzen Reich kann der Bundesrat Mängel in der Verwaltung der einzelnen Bundesstaaten feststellen. Darüber hinaus kann der Bundesrat wie ein Staatsgerichtshof öffentlich rechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten entscheiden, ebenso Verfassungsstreitigkeiten in Bundesstaaten, die keinen eigenen Staatsgerichtshof hatten. Um seine umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können, bildet der Bundesrat aus seinen Mitgliedern Ausschüsse, denen die notwendigen Beamten zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verfassung schreibt folgende Stimmverteilung im Bundesrat vor:
Ein Bundesstaat, der seine Stimme abgeben will, muss wenigstens einen Bevollmächtigten bestellen, der nicht Regierungsmitglied sein muss. Jeder Bundesstaat kann aber so viele Bevollmächtigte ernennen, wie er Stimmen hat. Die Stimmen eines Gliedstaates kann nur einheitlich abgegeben werden. Die Bevollmächtigten sind an Weisungen ihrer Bundesstaaten gebunden, anders als die Reichstagsabgeordneten, die an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden sind. Der Bundesrat entscheidet regelmäßig mit einfacher Mehrheit. Verfassungsänderungen können gegen den Willen Preußens nicht zustande kommen, denn 14 Gegenstimmen genügen zur Ablehnung einer Verfassungsänderung, aber Preußen hat 17 Stimmen. Die Stimmen Preußens werden verkürzt als Präsidialstimme bezeichnet; eine achtzehnte Stimme hat Preußen nicht. Bei Gesetzesvorlagen zum Militär- und Marinewesen und zum Zollwesen und zu Verbrauchsteuern und bei den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Organisationsentscheidungen kann der Reichskanzler mit den Stimmen Preußens die Vorlage bei Stimmengleichheit zur Ablehnung bringen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutsches Kaiserreich Die Vertreter der Länder des Deutschen Reiches treffen zum ersten Mal zu einer Fahrplankonferenz der deutschen Eisenbahnen zusammen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutsches Kaiserreich / Königreich Preußen In Berlin erscheint die letzte Ausgabe des Organs des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins „Social-Demokrat“. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Argentinische Republik Die Bilanz der Opfer der Gelbfieber-Epidemie in Buenos Aires beträgt bislang 8000 Tote. Die tägliche Todesrate ist inzwischen rückläufig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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