Friedrich von Schuckmann

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Biografie

(KASPAR) FRIEDRICH FREIHERR VON SCHUCKMANN

* 25. Dezember 1755 in Mölln (Mecklenburg), † 17. September 1834 in Berlin

Friedrich Freiherr von Schuckmann
  • Preußischer Staatsminister des Innern
  • Mitglied des Preußischen Staatsrates
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25.12.1755 - Friedrich von Schuckmann wird als fünftes von neun Kindern des dänischen Offiziers Nikolaus von Schuckmann (* 1721) und dessen Cousine Friederike Agnese Maria von Schuckmann (* 1726) aus Bützow (Mecklenburg-Schwerin) in Mölln (Mecklenburg) geboren. Die Familie stammt aus einer ursprünglich Osnabrücker Kaufmannsfamilie Schuckmann, aus der die drei Brüder Hermann, Leonhard Heinrich (sein Großvater) und Johann Friedrich Schuckmann am 7. April 1732 in Wien durch Kaiser Karl VI. in den Reichsadelsstand erhoben wurden.

1779 - Nach dem Besuch der Ritterakademie in Dom Brandenburg studierte Friedrich von Schuckmann Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Halle. Nun steht er im preußischen Staatsdienst und beginnt zunächst beim Kammergericht Berlin zu arbeiten. Später wird er zum Oberregierungsgericht wechseln.

1783 - Friedrich von Schuckmann wird zum Assessor mit Stimmrecht beim kur- und neumärkischen Tabaksgericht bestellt.

08.01.1785 - Friedrich von Schuckmann wird zum Kammergerichts-Assistenzrat ohne Gehalt.

11.07.1786 - Friedrich von Schuckmann wird Oberamtsregierungsrat in Breslau. Schon vor seiner Anstellung hier hat er sich in weiteren Kreisen großes Ansehen als Verwaltungsbeamter erworben

1786 - Friedrich von Schuckmann heiratet die 17 Jahre alte Leopoldine Margarethe von Röder, Tochter des königlich-preußischen Generalmajors Friedrich Wilhelm von Roeder.

04.05.1790 - Der Breslauer Oberamtsregierungsrat Friedrich von Schuckmann wird zusätzlich Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien. Seine Frau Leopoldine, mit der er vier Jahre verheiratet war, stirbt. Die Ehe blieb kinderlos.

1791 - Der Breslauer Oberamtsregierungsrat und Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien Friedrich von Schuckmann übernimmt die Verwaltung der Fürstentümer Bayreuth und Ansbach und wird zugleich Kammerpräsident der beiden Kriegs- und Domänenkammern. Hier wird er sich große Anerkennung erwerben.

25.04.1791 - Friedrich von Schuckmann heiratet in zweiter Ehe die 22jährige Henriette Augusta Eleonore Freiin von Lüttwitz aus der Grafschaft Glatz.

03.05.1795 - Friedrich von Schuckmann wird zum Präsidenten der Kammer in Baireuth ernannt. Staatsminister von Hardenberg teilt in einem Schreiben an den Minister von Hoym mit, dass vor allen zu dieser Stelle vorgeschlagenen Beamten keiner mehr Aufmerksamkeit auf sich gezogen habe und empfiehlt von Schuckmann wegen seiner Rechtschaffenheit, seines Diensteifers, der Gewandtheit des Geistes und allgemeinen Ausbildung. Auch Alexander von Humboldt, zurzeit Oberbergrat in Baireuth, wirkt auf diese Ernennung hin.

15.04.1796 - Friedrich von Schuckmann wird zum Kammerpräsidenten ins Ansbach ernannt mit der Aufgabe, in den fränkischen Fürstentümern eine Organisation nach preußischer Art einzuführen.

01.09.1798 - Friedrich von Schuckmann wird zum Geheimen Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrat in den fränkischen Provinzen Preußens ernannt. Als solcher muss er den Sitzungen in Berlin beiwohnen, obwohl sein Lebensmittelpunkt in Ansbach und Baireuth liegt.

17.04.1799 - Henriette Augusta Eleonore Freiin von Lüttwitz, die Ehefrau Friedrich von Schuckmann, stirbt 30jährig in Bayreuth. Das Paar hat eine Tochter, Henriette Marianne, die 1796 geboren wurde.

1800 - Friedrich von Schuckmann heiratet in dritter Ehe die Schwester seiner verstorbenen Frau, Eleonore Freiin von Lüttwitz.

1806 - Die preußischen Provinzen Bayreuth und Ansbach werden von französischen Truppen besetzt und an Baiern angegliedert. Der Kammerpräsident der Kriegs- und der Domänenkammern Friedrich von Schuckmann bleibt zunächst von den Franzosen unbemerkt auf seinem Posten.

08.10.1806 - Der in Baireuth und Ansbach untergetauchte Kammerpräsident Friedrich von Schuckmann wird als Nachfolger von Karl von Ingersleben zum Präsidenten der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer ernannt, kann jedoch seine Stelle nicht antreten, da er offiziell aus den südlichen preußischen Provinzen nicht ausreisen kann.

10.05.1807 - Der Kammerpräsident der Kriegs- und der Domänenkammern der preußischen Provinzen Bayreuth und Ansbach Friedrich von Schuckmann, der trotz der Besetzung der Provinzen durch französische Truppen zunächst von den Franzosen unbemerkt auf seinem Posten blieb, wird von den Franzosen entdeckt und als höchster preußischer Beamter in Gefangenschaft auf die Festung Mainz verbracht. Ihm wird eine subversive Aktion gegen die französischen Besatzungstruppen vorgeworfen, von der er jedoch keine Kenntnis hat. Marschall Kellermann wird nichts Bedenkliches gegen ihn finden und ihn, auf Verwendung des badischen Hofes, gestatten, sich auf Ehrenwort in Heidelberg aufzuhalten. Beim Friedensschluss wird er vergessen werden.

Sommer 1807 - Nachdem der französische Marschall Berthier dem in Mainz inhaftierten Beamten in preußischen Diensten Friedrich von Schuckmann angeboten hatte, ihn am Hofe Napoléons zu verwenden, wird dieses Ansinnen von von Schuckmann zurückgewiesen.

26.08.1807 - Es wird dem von den Franzosen inhaftierten preußischem Beamten Friedrich von Schuckmann gestattet, einen Bericht über seine Gefangenschaft nach Berlin zu senden. In diesem Brief wird er auch um seinen Abschied aus dem Staatsdienst bitten. In dem Bericht schreibt er, es sei ihm zum Verbrechen gemacht, die bairischen Werbungen in Baireuth nicht befördert und nicht gehindert zu haben, dass viele Gefangene sich in Schlesien unter preußischer Fahne gesammelt hätten.

06.10.1807 - König Friedrich Wilhelm III. von Preußen entlässt von Memel aus seinen hohen Beamten Friedrich von Schuckmann, der in Mainz von französischen Truppen interniert ist, aus dem Staatsdienst und spricht ihm brieflich sein Bedauern aus, dass er unter Verleumdungen habe leiden müssen.

31.01.1808 - Erbprinz Friedrich Ludwig von Mecklenburg-Schwerin sendet einen Brief an den immer noch von den Franzosen in Mainz internierten ehemaligen hohen preußischen Beamten Friedrich von Schuckmann, in dem er ihm mitteilt, ddass es ihm gelungen sei, seine Freilassung aus französischer Internierungshaft zu erreichen. Von Schuckmanns Geduld wird nun auf die Probe gestellt, denn von einer baldigen Freilassung ist vorerst nichts zu erkennen. Von Schuckmann nutzt die Gefangenschaft, um seine "Praktische Ideen über Finanzverbesserung" zu Papier zu bringen.

05.05.1808 - Friedrich von Schuckmann wird aus der französischen Internierungshaft freigelassen. Erbprinz Friedrich Ludwig von Mecklenburg-Schwerin hatte sich erfolgreich für ihn eingesetzt. Da von Schuckmann inzwischen in ganz Deutschland als Patriot gilt, werden ihm Ministerposten in Baden und in Hessen-Darmstadt angeboten, die er allesamt ablehnt.

20.11.1810 - Friedrich von Schuckmann nimmt die Tätigkeit als Geheimer Staatsrat im preußischen Innenministerium zu Berlin auf als Chef der Abteilungen für Handel und Gewerbe, zu der auch das Berg-, Hütten- und Salinenwesen ebenso wie das Medizinwesen gehören sowie für Kultus und öffentlichen Unterricht. In dieser Funktion löst er Wilhelm von Humboldt ab.

1811 - Im Auftrag des Staatskanzlers Karl August von Hardenberg verfasst von Schuckmann die Edikte über die bäuerlichen Verhältnisse und über die Edicte über bäuerliche Verhältnisse und über die Gemeinheitstheilungen.

03.07.1814 - Durch Erlass des Königs Friedrich Wilhelm III. aus Paris wird Friedrich von Schuckmann zum Staatsminister des Innern ernannt. Sein Amtsvorgänger ist Karl August Fürst von Hardenberg, der Staatskanzler und Minister für auswärtige Angelegenheiten bleibt.

31.10.1816 - Staatskanzler Fürst von Hardenberg und der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann unterzeichnen die Urkunde mit den Statuten der Universität Berlin, die zuvor der preußische König Friedrich Wilhelm III. unterzeichnete. Damit wird der Berliner Universität ihre offizielle Verfassung gegeben, in der die Ziele der Universität, ihre Struktur und Hierarchie, die interne Gerichtsbarkeit, der Vorlesungsbetrieb, die Studienbedingungen und anderes genau festgelegt werden.

Ende 1817 - Die Abteilung Kultus und Unterricht wird aus dem Verantwortungsbereich des Innenministers Friedrich von Schuckmann herausgelöst, der dafür das Berg- und Hüttenwesen zusätzlich in sein Ministerium bekommt.

1819 - Für ein knappes Jahr muss der preußische Innenminister Friedrich von Schuckmann sein Amt an Wilhelm von Humboldt abtreten; am 31.12.1819 wird von Schuckmann wieder in das Amt des Innenministers eingesetzt. Von diesem Jahr an ist das Polizeiministerium in das Innenministerium integriert.

1828 - Der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann beschimpft Jahre nach dem Tod von E.T.A. Hoffmann diesen als bösen Geist der "Königlichen Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und staatsgefährlicher Umtriebe", die vom König einberufen worden war und der sowohl von Schuckmann als auch der Dichter angehörte. Dieser hatte sich nicht gescheut, mit seinem "Meister Floh" eine Satire gegen die Demagogenschnüffelei zu schreiben.

11.01.1829 - Zu seinem 50jährigen Dienstjubiläum als Beamter des Königreiches wird der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann der sechste Ehrenbürger von Berlin. Der König von Preußen verleiht ihm den schwarzen Adlerorden, eine Abordnung des Staatsrates, an deren Spitze Herzog Karl von Mecklenburg steht, lässt ihm Glück wünschen und viele Behörden senden Adressen und im ganzen Land werden Sammlungen zur Gründung eines nach Schuckmann zu nennenden Stipendiums für Studierende veranstaltet.

1830 - Aufgrund seines hohen Alters beschränkt sich der preußische Innenminister Friedrich von Schuckmann auf die Aufgaben des Handels und des Gewerbes, während Gustav von Brenn sich der Polizeiangelegenheiten annimmt.

Ende November 1833 - Der Staatsminister des Innern deutet dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. seine Krankheit an: Ich (bin) nun leider durch den hülfsbedürftigen Zustand meiner Gesundheit, die mir den ungezwungenen Gebrauch meiner Füße fast gänzlich versagt, sehr oft verhindert, den Sizzungen des Staats-Ministerii beizuwohnen. Infolgedessen bittet Schuckmann jedoch nicht um Befreiung von den Sitzungen des Staatsministeriums, sondern um Freistellung von der Bearbeitung der Angelegenheiten der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt. Von Schuckmann ist 78 Jahre alt.

11.01.1834 - Der Staatsminister des Innern Friedrich von Schuckmann wird in den preußischen Freiherrnstand erhoben. Gleichzeitig reicht der 78jährige Minister seinen Rücktritt ein.

18.04.1834 - Drei Monate nach Einreichung des Rücktritts des Staatsministers des Innern Friedrich von Schuckmann lässt König Friedrich Wilhelm III. ihn durch Gustav von Brenn ablösen, der bereits seit vier Jahren das Polizeiministerium leitet.

17.09.1834 - Der ehemalige preußische Staatsminister des Innern Friedrich Freiherr von Schuckmann stirbt in Berlin und soll auf der Lüttwitz'schen Besitzung in Gorkau am Zobtenberge in Schlesien beerdigt werden. Die "Staatszeitung" in Berlin bezeugt dem Verstorbenen, dass er in der Gesetzgebung und Verwaltung unausgesetzt wirksam gewesen und sich als einer der ersten Staatsmänner Preußens bewährt habe. R. Köpke sagt später in seiner Schrift "Die Gründung der königl. Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin" (Berlin 1860) von Schuckmann: Er gehörte nicht zu den idealen Staatsmännern und machte kein Hehl daraus. Seine Überzeugung war, der Geist der Zeit schwärme in Theorien und gefalle sich in ihrem Spiel und Wechsel; die Idealisten und exaltirten Köpfe waren ihm zuwider. Wie er selbst ein strenger Geschäftsmann war, forderte er im Dienste des Königs unweigerlichen Gehorsam, Eifer, Pflichttreue und haushälterische Sparsamkeit; auch war er nicht geneigt, die Vertreter der Wissenschaft sanfter zu behandeln. Von acht Kindern aus seinen drei Ehen überleben ihn drei Töchter und zwei Söhne (Oberbergrath Herrmann von Schuckmann in Brieg und Kammerherr August Friedr. Karl von Schuckmann auf Auras). Nach Verkauf des Guts Hartlieb gehören zu seinem Nachlass die Güter Bartsch und Culm im schlesischen Kreise Steinau, Althof-Naß bei Breslau und in Alt-Moabit bei Berlin.

Friedrich von Schuckmann
(Königreich Preußen)
Vorgänger Amt Nachfolger
Karl August von Hardenberg
1810-1822
Staatsminister des Innern
1814-1819
Wilhelm von Humboldt
1819
Wilhelm von Humboldt
1819
Staatsminister des Innern
1819-1834
Gustav von Brenn
1834-1838