Anhalt 13. Jahrhundert

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HRR 962-1402
Fürst von Anhalt (13. Jh.)

GRAFSCHAFT ANHALT UND FÜRSTENTUM ANHALT

13. Jahrhundert

Hauptorte: Aschersleben, Bernburg, Köthen

Staatsform: Monarchie



Hauptseite Map Anhalt 1220.jpg
Die Grafschaft Anhalt bei der Gründung 1212
Die wichtigsten Persönlichkeiten Anhalts des Jahrhunderts
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121212.11.1918
Anhalt
09.02.1212
Grafschaft Anhalt - Graf Heinrich I.
09.02.1212
Heiliges Römisches Reich / Herzogtum Sachsen / Grafschaft Anhalt
Herzog Bernhard III. von Sachsen
Herzog Bernhard III. von Sachsen (* 1140) stirbt im Alter von 72 Jahren in Bernburg. Der war Herzog von Sachsen, Graf von Askanien und Ballenstedt und Herr zu Bernburg. Der Letzte von Albrechts vielen Söhnen soll in Ballenstedt in der Kirche des Benediktinerklosters beigesetzt werden. Bernhard war mit Judith von Polen verheiratet, einer Tochter des Herzogs Mieszko III., von vor 1175 bis zu ihrem Tod 1201/1202. Der Besitz des Verstorbenen wird unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt, die nicht die kirchliche Laufbahn eingeschlagen haben: So wird Albrecht I. Herzog von Sachsen und Heinrich I. fallen als Graf von Anhalt die anhaltischen Stammgüter zu. Heinrich ist etwa 42 Jahre alt und noch ledig, macht aber als Minnesänger von sich reden. So dichtete er folgende Strophe:

Ich will den Winter grüßen mit Gesange,
ob stille schweigen die Vögelein.
Nicht soll doch unter seinem Zwange
der Minne Freude mir verbittert sein.
Ministerialer (heute: Minister) des Grafen ist Eike von Repgow aus Reppichau. Graf Heinrich I. wählt als Bezeichnung für seine Linie zur Unterscheidung von anderen askanischen Linien den Namen "Anhalt", der auf die Stammburg, Burg Anhalt bei Harzgerode, zurückgeht. Der Name "Askanier" bezieht sich auf ihre Residenz in Aschersleben (lat. Ascaria). Das Fürstentum entwickelte sich somit aus dem Schwabengau und dem Gau Serimunt als Besitz der Askanier und ist Teil des Heiligen Römischen Reiches.

1213
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt

Erstmals wird der Ort Dissowe (heute Dessau) urkundlich erwähnt.

1214
Heiliges Römisches Reich / Grafschaft Anhalt

Im Alter von 44 Jahren geht Graf Heinrich I. von Anhalt die Ehe mit der 17jährigen Irmgard von Thüringen ein, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstocher Sophia.

1214
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212)
1215
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Graf Heinrich I. von Anhalt nennt sich in einer auf Burg Lopene bei Raguhn ausgestellten Urkunde "Fürst in Anhalt". Seiner Frau Irmgard und ihm wird ein Thronfolger geboren, den sie Heinrich II. nennen.

1216
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine Tochter, Jutta, geboren.

1217
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seiner Gemahlin Irmgard wird eine zweite Tochter, Sophie, geboren.

1218
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden Eltern eines zweiten Sohnes, Bernhard.

1230
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum neunten Mal Eltern, als Siegfried von Anhalt geboren wird. Das Ehepaar hat nun sieben Söhne und zwei Töchter.

ca. 1231
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum zehnten Mal Eltern, als ihre Tochter Hedwig geboren wird.

ca. 1233
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Fürst Heinrich I. von Anhalt und seine Gemahlin Irmgard werden zum elften und letzten Mal Eltern, als Gertrud geboren wird.

1235
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt
Der Ministeriale Eike von Repgow
Sachsenspiegel-Handschrift
Der berühmte Ministeriale (Minister) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt, Eike von Repgow aus Reppichau, gibt das im Auftrag des Fürsten gemeinsam mit dem Grafen Hoyer von Falkenstein verfasste Rechtsbuch "Sassen Speyghel" (Sachsenspiegel) heraus, das als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. Die Bezeichnung "Sachsenspiegel" beruht auf der Zugehörigkeit zur Spiegelliteratur der Entstehungszeit. Er war vorrangig deutsch-rechtlich, enthielt aber auch wenige Teile römischen und kanonischen Rechts; die neuere Forschung hebt in diesem Zusammenhang die kirchenrechtlichen Einflüsse hervor. Das derzeit gültige Recht ist das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht. Es zeichnet sich aus durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit. Systematische Geschlossenheit, begriffliche Klarheit und logische Stringenz sind nicht oder nur ansatzweise vorhanden. In diesem Jahrhundert wird die Rechtsprechung durch Laien gepflegt. Territorien, Städte und Dörfer haben verschiedene Gerichte und Instanzen. Zudem gibt es Unterschiede bezüglich der Stände. Ein großer Kreis von Männern befasst sich folglich mit der Rechtspflege (Urteiler, Dingleute, Gerichtsschöppen). Rechtskenntnisse sind also allgemein verbreitet, aber nicht aufgezeichnet. Das Rechtswissen gründet sich auf wenige Satzungen, Urkunden und mündliche Berichte sowie eigene Erfahrungen. Nur wenige Deutsche haben bislang an Universitäten studiert. In Rechtsbüchern wird das Gewohnheitsrecht eines bestimmten Gebietes in volkstümlicher Sprache aufgezeichnet. Sie entstehen ohne amtlichen Auftrag. Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzt die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen ist seit jeher wichtig, nun jedoch werden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache. Der Sachsenspiegel ist kein Gesetz; der Autor will lediglich das überlieferte Recht seines Stammes und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten sind die Ziele Eike von Repgows:

Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht Unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin. Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln: spigel der sachsen Sal diz buch sin genannt, wenne der sachsenrecht ist hir an bekannt, Alse an eine spigel de vrowen ive antlitz schowen. Eike von Repgow schafft auf diese Weise höchstens unbewusst neues Recht und hält notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewinnt das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet werden wird. Wissenschaftler gehen davon aus, dass Eike von Repgow den Sachselspiegel hauptsächlich in der Bibliothek des Zisterzienserklosters Kloster Altzella schrieb. Die mittelniederdeutsche Fassung des Sachsenspiegel beruht auf einer lateinischen Fassung unbekannten Datums und entstand nicht in einem Wurf, sondern in der Zeit von 1220 bis 1235. Als Vorlage diente ein Lehnrechtsbuch namens „Auctor vetus de beneficiis“. Graf Hoyer von Falkenstein bittet Eike von Repgow, den Sachsenspiegel im elbostfälischen Dialekt des Niederdeutschen zu verfassen. In der Reimvorrede erkennt man mehrere Autoren. Zwei weitere Redakteure betätigen sich später, sodass der erste Teil der Reimvorrede nicht von Eike von Repgow stammt.
Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Das Lehnrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen. Im Sachsenspiegel werden das Dienstrecht, das Hofrecht und das Stadtrecht nicht geregelt, was mit dem Aufstreben der Städte im Mittelalter zu Unklarheiten führen wird. Obwohl der Verfasser im Prolog die Unvollständigkeit seiner Sammlung anspricht und wegen dessen Verbesserungsbedürftigkeit um die Mithilfe der Zeitgenossen bittet, werden diese zentralen Punkte dem Sachsenspiegel nicht hinzugefügt. Der Sachsenspiegel ist in vier teils vergoldeten Bilderhandschriften (Dresdner, Heidelberger, Oldenburger und Wolfenbütteler Bilderhandschrift) sowie insgesamt 435 Handschriften (341 Landrecht, 94 Lehnrecht) und Fragmenten überliefert. Die Rechtssätze werden nach dem Leben gestaltet. Als Vorlage dienen Gerichtsverhandlungen. Insgesamt sind die Rechtssätze ausdrucksvoll, anschaulich und bildhaft. Teilweise erscheinen feierliche Sätze und Rechtssprichwörter („Wer ouch erst zu der mulen kumt, der sal erst malen“; „Wor zwene man ein erbe nemen sollen, der eldeste teile unde der iungere kise“). Das Recht des Sachsenspiegels ist ein sakrales, nicht profan-säkulares Recht. Der Sachsenspiegel weist zahlreiche biblische Bezüge auf. Die Normen sind nicht pragmatisch, sondern religiös begründet. Die agrarisch geprägte Lebenswelt des Mittelalters wird beschrieben: „Fischteiche werden angelegt, Wälder gerodet, Häuser gebaut. Verträge werden geschlossen, Missetäter bestraft. Erbe und Eigen an Grund und Boden sowie an beweglicher Habe werden umfassend behandelt.“ Neben dem Erbrecht wird auch Familienrecht erklärt, etwa das Verhältnis zwischen Mann und Frau und die Gütergemeinschaft. Ausführlich wird das mittelalterliche Gerichtsverfahren beschrieben. Oberster Richter ist der König. Dreimal jährlich tagt das zentrale Grafengericht. Vorsitzender ist der Graf oder ein Stellvertreter. Das Urteil fällen die Schöffen. Gerichtssprache ist deutsch, jedoch hatte der Beklagte ein Recht auf seine Muttersprache. Einen Schwerpunkt legt Eike von Repgow auf das Strafrecht. Ursprung sind die zahlreichen Landfrieden, die schließlich nicht durchsetzbar sind. Notwehr wird erlaubt. Die Regeln des gerichtlichen Zweikampfes werden ausführlich beschrieben. Es werden verschiedene Todesstrafen aufgezählt, die Voraussetzungen und Folgen der Acht werden erklärt. Ebenfalls besprochen wird die Zweischwerterlehre. Eike von Repgow befürwortet den ursprünglichen Gedanken der Gleichberechtigung von Papst und Kaiser, was zum Widerspruch des Papstes gegen einige Teile des Sachsenspiegels führen wird. Er schildert weiterhin die Königswahl. Besondere Beachtung erlangt der Sachsenspiegel durch die Entwicklung der sieben Heerschilde:

  • König
  • geistliche Fürsten
  • weltliche Fürsten
  • freie Herren
  • Schöffenbarfreie, Lehnsmänner freier Herren, Ministeriale
  • Lehnsleute von Schöffenbarfreien etc.
  • unbenannt.
  • Bauern und städtische Bürger werden nicht genannt.

Auch in dem 800 Jahre später gültigen Recht lassen sich Verbindungen zum mittelalterlichen Sachsenspiegel finden. Beispiele für Parallelen finden sich im Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Umweltrecht. Das bekannteste Beispiel aus dem Privatrecht ist wohl der sogenannte Überhang. Das Überhängen von Bäumen und das Durchwachsen von Wurzeln über die Grundstücksgrenzen beziehungsweise das Herüberfallen von Obst in des Nachbarn Garten führen bereits im Mittelalter zu Rechtsstreitigkeiten. Interessant hierbei ist ein direkter Vergleich der Rechtstexte von Sachsenspiegel. Bedeutende Regeln des heutigen Rechts gehen auf den Sachsenspiegel zurück. So das Festnahmerecht (jedermann) auf die „handhafte Tat“ oder der „Dreißigste“ des § 1969 BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des Sachsenspiegels verliert sich die Spur von Eike von Repgow; mutmaßlich stirbt er vor seinem 60. Lebensjahr. Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des „Sachsenspiegels“.

1244
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich I. (seit 1212)

Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. (Mitregent seit 1244)

1244
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Irmgard von Anhalt, die Landesmutter der Anhaltiner und Gemahlin von Fürst Heinrich I. von Anhalt, stirbt im Alter von 47 Jahren. Sie schenkte mindestens elf Kindern das Leben:

  • Heinrich II. (* 1215)
  • Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
  • Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien
  • Bernhard I. (* 1218)
  • Albrecht, Franziskanermönch
  • Hermann, Dompropst von Halberstadt
  • Magnus, Dompropst von Halberstadt
  • Otto, Domherr zu Magdeburg
  • Siegfried I. (* 1230)
  • Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
  • Gertrud, Äbtissin von Gernrode

Nach dem Tod seiner Gemahlin ruft Fürst Heinrich I. seinen ältesten Sohn Heinrich II. von Anhalt zum Mitregenten aus.

1245
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

Heinrich II. von Anhalt, ältester Sohn des Landesfürsten Heinrich I., heiratet Mechthild von Braunschweig-Lüneburg, die Tochter des Herzogs Otto.

1247
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Landgrafschaft Thüringen

Heinrich II. von Anhalt, Mitregent des Landesfürsten Heinrich I., greift in den Thüringer Erbfolgekrieg ein und kämpft im Bündnis mit Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg. Bei diesem Krieg geht es um große Teile Thüringens sowie um hessische Grafschaften, die nach dem Tod des söhnelosen Landgrafen Heinrich Raspe zur Disposition stehen. Ansprüche auf das Ludowinger Erbe erheben sowohl die Wettiner, Herren der Markgrafschaft Meißen, als auch die letzte Überlebende des Geschlechts, Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Nichte Heinrich Raspes, die das Erbe für ihren Sohn Heinrich beansprucht. Sophie ist vermählt mit Herzog Heinrich II. von Niederlothringen und Brabant. Ihre Schwester Gertrud ist Äbtissin des Reichsklosters Altenberg bei Wetzlar und dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen.

1250
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt

In Aschersleben wird ein Marienkloster gegründet.

1252
Fürstentum Anhalt - Fürst Heinrich II. von Anhalt (Mitregent seit 1244)

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich II. von Anhalt-Aschersleben (neu, Mitregent seit 1244)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg (neu)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (neu)

1252
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Fürstentum Anhalt-Köthen

Nach 40 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich I. von Anhalt. In seiner Herrschaftszeit wurde das erste deutschsprachige Gesetzbuch, der "Sachsenspiegel", heraufgegeben. Heinrich war ca. 30 Jahre mit Irmgard, einer Tochter des Landgrafen Hermann I. von Thüringen und der bayerischen Herzogstochter Sophia verheiratet, die ihm mindestens elf Kinder schenkte, von denen neun ihn überleben:

  • Heinrich II. (* 1215), er erbt das Gebiet Anhalt-Aschersleben
  • Jutta von Anhalt, seit 10.03.1233 verheiratet mit Nikolaus von Werle
  • Sophie, seit 1232 verheiratet mit Herzog Otto VII. von Meranien, später mit Siegfried Graf von Regenstein
  • Bernhard I. (* 1218), er erbt das Gebiet Anhalt-Bernburg
  • Hermann, Dompropst von Halberstadt
  • Magnus, Dompropst von Halberstadt
  • Siegfried I. (* 1230), er erbt das Gebiet Anhalt-Köthen
  • Hedwig, seit 1242 verheiratet mit Herzog Boleslaw II. von Schlesien
  • Gertrud, Äbtissin von Gernrode

Die drei Söhne des Verstorbenen, die nicht in den kirchlichen Dienst geschickt wurden, gelten als Erben: Heinrich II., genannt "der Fette" erbt das Gebiet Aschersleben, Bernhard I. von Anhalt das Gebiet Bernburg und Siegfried I. erbt das Gebiet Köthen. Mit dem Sitz des neuen Fürstentums Anhalt-Aschersleben in dem Ort Aschersleben wächst die Bedeutung des Ortes; binnen kurzem wird aus dem Bauerndorf ein Städtchen werden.

1257
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich II. von Anhalt-Aschersleben nimmt an der Wahl zum deutschen König teil und gibt seine Stimme zugunsten von Alfons X. von Kastilien ab. Anschließend beginnt er einen Fehdezug gegen die Klöster und Erzbischöfe von Magdeburg und Bischöfe von Halberstadt, auch gegen die eigenen Brüder und Vettern.

03.02.1258
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg / Freie Stadt Hamburg / Königreich Dänemark

Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg heiratet in Hamburg die 18 Jahre alte Prinzessin Sophie, Tochter des Königs Abel von Dänemark.

1263
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Heinrich II. "der Fette" von Anhalt gerät in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft.

1265
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Heinrich II. "der Fette" von Anhalt, der vor zwei Jahren in der Schlacht bei Besenstedt in Gefangenschaft geriet, wird wieder freigelassen.

um 1265
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Königreich der Schweden

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen heiratet Katharina Birgersdottir von Schweden, eine Tochter von Birger Jarl.

1266
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt verleiht seiner Residenzstadt Aschersleben das Stadtrecht.

12.06.1266

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Regentin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg (neu)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (neu)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben (neu)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (seit 1252)

12.06.1266
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Nach 22 Jahren Herrschaft stirbt Fürst Heinrich II. "der Fette" von Anhalt (* 1215) im Alter von 51 Jahren. Entgegen dem geltenden Brauch wird entschieden, dass das Land nicht für seine beiden Söhne geteilt wird, sondern dass Otto I. von Anhalt-Aschersleben gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben das Land regieren soll. Da beide Söhne noch nicht volljährig sind, führt vorerst ihre engagierte und sachverständige Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Geschäfte des Landes.

1270

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (seit 1252)

1270
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Mit der Volljährigkeit der beiden Brüder Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben und Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben legt deren Mutter Mechthild von Braunschweig-Lüneburg die Regentschaft nieder. Otto und Heinrich regieren fortan gemeinsam das Fürstentum.

1273
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen und Rudolf von Habsburg sind Kandidaten der Wahl zum König des Heiligen Römischen Reiches, die von Rudolf entschieden wird. Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben schließt sich eng an den König des Heiligen Römischen Reiches (HRR), Rudolf von Habsburg, an und wird königlicher Hauptmann des sächsischen Landfriedens. Er erwirbt sich den Ruf eines großen Kriegsmannes.

1283

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg (seit 1252)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (seit 1252)

1283
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Aschersleben

Fürst Heinrich III. von Anhalt-Aschersleben, bisher Mit-Herrscher im Fürstentum, entschließt sich, eine kirchliche Laufbahn einzuschlagen und legt sein Amt nieder, um Domherr in Magdeburg und Propst des Blasiusstiftes in Braunschweig zu werden. Otto I. von Anhalt-Aschersleben regiert von nun an das Fürstentum allein. Er heiratet Heilwig von Schlesien, eine Tochter des Herzogs Heinrich III. von Schlesien-Breslau und der Prinzessin Jutta von Polen sowie Witwe Heinrichs, des ältesten Sohnes Albrechts II. von Meißen.

1284
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Prinzessin Sophie von Dänemark, die Gemahlin von Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, stirbt im Alter von 44 Jahren nach einer 26 Jahre dauernden Ehe, der folgende Kinder entstammen:

  • Johann I.
  • Albrecht I. von Anhalt, Bischof von Halberstadt
  • Bernhard II.
  • Heinrich, Prior des Dominikanerklosters St. Katharinen in Halberstadt
  • Rudolph
  • Sophie, verheiratet mit Graf Dietrich II. von Honstein
1287

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Johann I. von Anhalt-Bernburg (neu)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. von Anhalt-Bernburg (neu)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (seit 1252)

1287
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Fürst Bernhard I. von Anhalt-Bernburg, seit 35 Jahren auf dem Thron, stirbt. Seine beiden Söhne Johann I. und Bernhard II. teilen das Land aber nicht unter sich auf, sondern regieren es gemeinsam. Die Brüder Albrecht und Heinrich widmen sich dem geistlichen Stand und verzichten auf Ansprüche. Rudolph, der jüngste Sohn Bernhards, lebt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr.

Frühjahr 1291
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Fürstentum Braunschweig

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen den Fürsten von Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen, an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg. Heinrich der Wunderliche besitzt die Harliburg. Der Burgbesatzung wird die mangelhafte Sicherheit der Straße zwischen Goslar und Hildesheim angelastet. Daher verlangt die Hildesheimische Seite unter Bischof Siegfried II. von Querfurt die Übergabe oder den Verkauf der Burg, und wandte sich nach Heinrichs Ablehnung zwecks Unterstützung unter Hinweis auf den 1290 in Erfurt beschlossenen Landfrieden an die regionalen Landstände.

1291

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. von Anhalt-Bernburg (seit 1287)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen (seit 1252)

1291
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Bernburg

Nach vier Jahren auf dem Thron stirbt Johann I. von Anhalt-Bernburg, der Mitregent von Bernhard II. Da er unverheiratet und kinderlos ist, wird Bernhard II. nunmehr alleiniger Herrscher in Anhalt-Bernburg.
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen
Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen beteiligt sich gegen Heinrich den Wunderlichen von Grubenhagen an der Belagerung des Schlosses Herlingsberg.

1293
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen schafft gemeinsam mit Abt Konrad von Nienburg den Gebrauch der bis jetzt noch gebräuchlichen wendischen Sprache in anhaltischen Gerichten ab.

1295
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen / Markgrafschaft Brandenburg

Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen ist der erste Askanier, der in die Köthener Burg einzieht. Der Fürst von Köthen herrscht auch über die Gebiete um Dessau und Zerbst. Ein Teil der Stadt Zerbst, der noch dem Markgrafen von Brandenburg untersteht, erhält er zu Lehen.

1298

Fürstentum Anhalt-Aschersleben - Fürst Otto I. von Anhalt-Aschersleben (seit 1266)
Fürstentum Anhalt-Bernburg - Fürst Bernhard II. von Anhalt-Bernburg (seit 1287)
Fürstentum Anhalt-Köthen - Fürst Albrecht I. von Anhalt-Köthen (neu)

1298
Heiliges Römisches Reich / Fürstentum Anhalt-Köthen

Fürst Siegfried I. von Anhalt-Köthen stirbt im selben Jahr wie seine Gemahlin Katharina Birgersdottir von Schweden. Siegfried wurde etwa 71 Jahre alt. Er regierte 37 Jahre lang. Sohn Albrecht I. tritt die Nachfolge Siegfrieds an.

31.12.1299
Heiliges Römisches Reich / Anhalt
Die bisherigen Oberhäupter Anhalts mit der längsten Herrschaftszeit
Funktion und Amtszeit Name Herrschaftsjahre
Fürst von Anhalt-Köthen
1252-1298
Siegfried I. von Anhalt-Köthen
46
Fürst in Anhalt
1212-1252
Heinrich I. von Anhalt
40
Fürst von Anhalt-Bernburg
1252-1287
Bernhard I. von Anhalt-Bernburg
35
13001399
Anhalt im 14. Jahrhundert
14001499
Anhalt im 15. Jahrhundert
15001599
Anhalt im 16. Jahrhundert
16001699
Anhalt im 17. Jahrhundert
17001799
Anhalt im 18. Jahrhundert
18001899
Anhalt im 19. Jahrhundert
19001918
Anhalt im 20. Jahrhundert
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